Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2021

 

 

 

 

 

TOP 22
Neues Frauenhaus
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 26.10.2021, 2021-26/DS-I(A)0142
Ergänzungsantrag CDU vom 01.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0142/1

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0142/1, 2021-26/DS-I(A)0142

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt Planungen aufzunehmen, um das Frauenhaus in geeignetere Räumlichkeiten unterzubringen. Hierfür sind zunächst:

 

a) Die Anforderungen an ein Frauenhaus gemäß den Zielvorgaben der Istanbul-Konvention darzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Dabei sind die Akteurinnen des Vereins „Frauen helfen Frauen e.V.“ einzubeziehen, um deren Erfahrungen mit dem Betrieb des Frauenhauses und deren spezifische Anforderungen an die Immobilie berücksichtigen zu können.

 

b) Mögliche Baugrundstücke und bestehende Gebäude hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen.

 

c) Eine Kostenkalkulation vorzulegen.

 

d) Förderprogramme und Finanzierungsmodelle zu prüfen.

 

e) Weiterhin unterstützt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit den in Offenbach tätigen Wohnungsunternehmen eine Regelung zur Vermittlung von Wohnungen an Wohnungssuchende aus den Frauenhäusern zu treffen.

 

f) Zu prüfen und zu berichten, inwiefern Anreize für private Vermieter geschaffen werden könnten, damit Wohnungssuchende aus den Frauenhäusern auch in dem Wohnungsmarkt eine größere Chance erhalten, eine geeignete Wohnung zu finden.

 

Über die Punkte a), c), d), e) und f) der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses des konkreten Ortes, soll über den Punkt b) nicht berichtet werden.

 

 

 

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0142/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0142 wird wie nachstehend ergänzt:

 

Zu Punkt a) als zweiter Satz:

 

Dabei sind die Akteurinnen des Vereins „Frauen helfen Frauen e.V.“ einzubeziehen, um deren Erfahrungen mit dem Betrieb des Frauenhauses und deren spezifische Anforderungen an die Immobilie berücksichtigen zu können.

 

 

2021-26/DS-I(A)0142

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt Planungen aufzunehmen, um das Frauenhaus in geeignetere Räumlichkeiten unterzubringen. Hierfür sind zunächst:

 

a) Die Anforderungen an ein Frauenhaus gemäß den Zielvorgaben der Istanbul-Konvention darzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

 

b) Mögliche Baugrundstücke und bestehende Gebäude hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen.

 

c) Eine Kostenkalkulation vorzulegen.

 

d) Förderprogramme und Finanzierungsmodelle zu prüfen.

 

e) Weiterhin unterstützt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit den in Offenbach tätigen Wohnungsunternehmen eine Regelung zur Vermittlung von Wohnungen an Wohnungssuchende aus den Frauenhäusern zu treffen.

 

f) Zu prüfen und zu berichten, inwiefern Anreize für private Vermieter geschaffen werden könnten, damit Wohnungssuchende aus den Frauenhäusern auch in dem Wohnungsmarkt eine größere Chance erhalten, eine geeignete Wohnung zu finden.

 

Über die Punkte a), c), d), e) und f) der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses des konkreten Ortes, soll über den Punkt b) nicht berichtet werden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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