Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2021

 

TOP 23
Aufwertung und Neuausrichtung des Offenbacher Klima- und Umweltschutzpreises
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 26.10.2021, 2021-26/DS-I(A)0143

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, den Umwelt- und Klimaschutzpreis ab dem Jahr 2022 in zwei gleichwertigen Kategorien zu vergeben:

 

1)    Ein Preis für die Kategorie A:

Klimaschutz und Klimaanpassung

 

und ein weiterer Preis für die Kategorie B:

Umweltschutz (Natur, Wasser, Boden).

 

In der Öffentlichkeit soll der Wettbewerb als Klima- und Umweltpreis der Stadt     Offenbach mit den Kategorien A) Klimaschutz und Klimaanpassung und B) Umweltschutz kommuniziert werden.

 

2)    Für beide Kategorien soll jeweils ein Preisgeld von je 1.000 € zur Verfügung stehen.

 

3)    Die Bewertungskriterien wie z.B. Bewusstsein für das Thema stärken, Beitrag zu Klimaschutz bzw -anpassung, Beitrag zur Stärkung des gesundheitlichen Wohlbefindens, Beitrag zum Erlernen/Erarbeiten von Umweltwirkungszusammenhängen, Anregung zu eigenem Handeln, Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Umwelt oder zur Verbesserung von Umweltbedingungen, Innovationscharakter, sollen im Rahmen der ersten Ausschreibung konkretisiert werden.

 

4)    Bei der Ausschreibung der Preise werden die Bewertungskriterien veröffentlicht. Hierbei soll auch darauf geachtet werden, dass der Preis weiterhin für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, aber auch für Privatinvestoren sowie NGOs und Bürgerinitiativen und weitere Formen zivilgesellschaftlichen Engagements (wie z.B. Nachbarschaftsbegrünung oder ‚Urban Gardening‘-Projekte) offenstehen muss.

 

5)    Die Preisvergabe soll als eigenständige Veranstaltung in einem festlichen Rahmen stattfinden.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung