Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2021

 

 

 

 

 

TOP 28
Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Förderung von Zukunftsprojekten im Rahmen des Zukunftskonzepts Innenstadt für das Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-338 (Dez. I und IV, Ämter 80 und 60) vom 27.10.2021, 2021-26/DS-I(A)0150

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für die Projekte aus Anlage 1 auf Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Antrags die Aufnahme in das Landes-Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ zu beantragen.

 

2.     Nach erfolgter Aufnahme in das Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ wird der Magistrat beauftragt, die Projekte (Umnutzung des Rathauspavillons, Kaufhaus Kosmopolis, Testraumallee, Station Mitte) gemäß dem in Anlage 2 beigefügtem Antrag weiter auszuarbeiten und den Stadtverordneten erneut zur Beschluss-fassung vor einer Umsetzung vorzulegen. Die jeweilige Projektträgerschaft der einzelnen Projekte ist bereits im Zukunftskonzept Innenstadt festgelegt. Die jeweiligen Projektträger werden beauftragt, die Inhalte, Verantwortlichkeiten und die Finanzierung für die jeweiligen Projekte zu erarbeiten und die Programm-umsetzung zu begleiten sowie die Einbeziehung aller relevanten Stellen sowie der Öffentlichkeit in die Erarbeitung der jeweiligen Projekte zu ermöglichen. Die Gesamtkoordination liegt bei dem Amt 80 und dort bei der Agentur Mitte.

 

3.     Im Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2020 (2016-21/DS-I(A)0792) wurde den Zielen des Zukunftskonzepts Innenstadt und der dort skizzierten Vision zugestimmt. Sie sollen als Richtschnur aller Maßnahmen der Innenstadtentwicklung der nächsten 10 Jahre dienen. Aus dem Grundsatzbeschluss geht weiterhin ein klarer Auftrag hervor u. a. als Sofortmaßnahmen die Projekte „Umnutzung des Rathauspavillons“, „Kaufhaus Kosmopolis“ und „Station Mitte“ weiter zu entwickeln. Um die jeweils nächsten Projekt-Schritte (Machbarkeitsstudien etc.) umsetzen zu können, braucht es die hiermit beantragten Fördergelder.

 

4.    Gemäß den Anforderungen des Landesprogramms „Zukunft Innenstadt“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Landesförderprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten von 1,25 Mio. € bereitgestellt werden. Der kommunale Eigenanteil beträgt 10% der förderfähigen Gesamtkosten. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus 250.000 € für das Innenstadtbudget (inkl. 25.000 € Eigenanteil) und 1 Mio. € für den Kommunalpreis (inkl. 100.000 € Eigenanteil).

 

5.    Der kommunale Eigenanteil für das „Innenstadtbudget“ kann entweder über das reguläre Innenstadtmarketingbudget oder über Mittel, die bei Amt 60 zur Verfügung stehen, finanziert werden. Die Planungskosten der Machbarkeitsstudie sind mit 200.000 € bereits im städtischen Haushalt abgebildet. Der kommunale Eigenanteil für den Kommunalpreis ist darüber abgesichert.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung