Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.12.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2021
TOP 41
Katastrophenvorsorge für die Offenbacher Bevölkerung
Antrag CDU vom 27.10.2021, 2021-26/DS-I(A)0163
Änderungsantrag CDU und FREIE WÄHLER vom 08.11.2021,
2021-26/DS-I(A)0163/1
Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FDP vom 10.11.2021,
2021-26/DS-I(A)0163/2
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0163/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Umsetzung des Schwammstadtkonzepts als Teil der Katastrophenvorsorge
Die Stadt Offenbach bekennt sich zum Konzept der Schwammstadt.
Bei allen Planungen und Maßnahmen, die den Wasserhaushalt betreffen, ist das Konzept der Schwammstadt mitzudenken und zu berücksichtigen:
- Entsiegelung von Flächen, um mehr Regenwasser zu versickern,
- Rückhaltung von Niederschlagswasser bei Regenereignissen zur zeitversetzten Versickerung,
- Rückhaltung von Niederschlagswasser bei Regenereignissen zur zeitversetzten Abgabe der Regenvolumina an die Kanalisation,
- Verdunstung so wie Nutzung von Niederschlagswasser.
Zur besseren Versickerung von Regenwasser müssen weitere Flächen entsiegelt und in ihrer Qualität verbessert werden, insbesondere gilt das für Flächen, die von Starkregenereignissen betroffen sind.
Zum Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall ist zudem der Aufbau weiterer Warnsysteme in Form von Sirenenanlagen vorzusehen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0163/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Umsetzung des Schwammstadtkonzepts als Teil der Katastrophenvorsorge
Die Stadt Offenbach bekennt sich zum Konzept der Schwammstadt.
Bei allen Planungen und Maßnahmen, die den Wasserhaushalt betreffen, ist das Konzept der Schwammstadt mitzudenken und zu berücksichtigen:
- Entsiegelung von Flächen, um mehr Regenwasser zu versickern,
- Rückhaltung von Niederschlagswasser bei Regenereignissen zur zeitversetzten Versickerung,
- Rückhaltung von Niederschlagswasser bei Regenereignissen zur zeitversetzten Abgabe der Regenvolumina an die Kanalisation,
- Verdunstung so wie Nutzung von Niederschlagswasser.
Zur besseren Versickerung von Regenwasser müssen weitere Flächen entsiegelt und in ihrer Qualität verbessert werden, insbesondere gilt das für Flächen, die von Starkregenereignissen betroffen sind.
Zum Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall ist zudem der Aufbau weiterer Warnsysteme in Form von Sirenenanlagen vorzusehen.
2021-26/DS-I(A)0163/1
Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0163/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2021-26/DS-I(A)0163/1.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Punkt 3 wird wie folgt geändert bzw. ausgetauscht:
3.) Zum Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall
- ein Sirenenwarnsystem, vorrangig auf öffentlichen oder sich im städtischen Besitz befindlichen Gebäuden, zu installieren sowie weitere mögliche Warnsysteme zu prüfen und eine entsprechende Alarmplanung vorzuhalten. Hierzu sind die bereits veranschlagten Geldmittel gegebenenfalls anzupassen.
- die Bevölkerung über die möglichen zum Einsatz kommenden Warnverfahren zu informieren
Nach Punkt 3 wird abschließend eingefügt:
Für alle umzusetzenden Maßnahmen ist zu prüfen, ob ggfs. Fördermittel des Landes oder Bundes abgerufen werden können.
2021-26/DS-I(A)0163
Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0163/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2021-26/DS-I(A)0163.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
1.) Zum Schutz vor negativen Folgen bei Überflutung durch Starkregen für Menschen, Grundwasser, Infrastruktur und Gebäude insbesondere in der Innenstadt
- Die begrenzte Aufnahmekapazität der Kanalisation zu erhöhen und vorab im USV-Ausschuss über die Optionen zu berichten.
- Zusätzliche Retentionsflächen zu schaffen und über das Ergebnis einer Vorprüfung im USV-Ausschuss vorab zu berichten.
- Zusätzliche Regenrückhalte- und Versickerungsanlagen nach den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszubauen oder zu errichten. Dazu ist vorab im USV-Ausschuss über die Optionen zu berichten.
2.) Zum Schutz vor negativen Folgen bei Überflutungen durch Hochwasser des Mains für Menschen, Grundwasser, Infrastruktur und Gebäude
- Die Sanierung des Maindeichs beschlussgerecht und zeitnah durchzuführen (DS 2016-21/DS-I(A)0636 vom 29.08.2019).
- Die Sicherheit der Hochwasserschutzanlagen regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen. Dazu ist der Bericht regelmäßig und unmittelbar dem USV-Ausschuss vorzulegen.
3.) Zum Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall
- Geeignete Warnsysteme sowie eine entsprechende Alarmplanung vorzuhalten.
- Die Bevölkerung über die möglichen zum Einsatz kommenden Warnverfahren zu informieren.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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