Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. Dezember 2021
TOP 3
Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-389 (Dez. III, ESO) vom 10.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0172
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2022 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1. Erfolgsplan
Erträge € 82.479.868
Aufwendungen € 80.511.395
Jahresüberschuss € 1.968.473
1.2. Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) € 5.485.000
Kreditaufnahme € 8.259.000
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage € -
Summe € 13.744.000
Kredittilgung € 2.228.000
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse € 326.000
Investitionen € 11.190.000
Summe € 13.744.000
2. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 11.190.000 festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 9.000.000 festgesetzt.
4. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.
5. Stellenplan
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2022 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2022 ist.
Die Anlage (Wirtschaftsplan 2022) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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