Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0186Ausgegeben am 05.01.2022

Eing. Dat. 16.12.2021

 

 

 

 

 

Neubenennung von Stadtverordneten für den Aufsichtsrat

hier: INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-425 (Dez. I, Amt 10) vom 15.12.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge aus ihrer Mitte acht Stadtverordnete für den Aufsichtsrat der INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG zur dann folgenden Benennung durch den Magistrat wählen.

 

 

Begründung:

 

Nach dem Gesellschaftsvertrag der INNO GmbH & Co. KG ist die SOH GmbH als Kommanditistin verpflichtet „zwölf Aufsichtsratsmitglieder gemäß Weisung des Magistrats der Stadt Offenbach am Main zu entsenden, wobei zu diesem der Oberbürgermeister, der Kämmerer (solange er nicht zugleich Oberbürgermeister ist), mindestens sieben Stadtverordnete der Stadt Offenbach am Main, ein/e Vertreter/in der Kämmerei der Stadt Offenbach, ein/e Vertreter/in der Hausbank der Gesellschaft, der Geschäftsführer der SOH (solange er nicht zugleich Mitglied der Geschäftsführung der Komplementärin der Gesellschaft ist) sowie weitere Stadtverordnete zu entsenden hat, bis die Gesamtzahl von 12 Aufsichtsratsmitgliedern erreicht ist“.

 

Bei der ursprünglich eingereichten Vorlage (2021-326 Magistrat und 2021-26/DS-I(A)0145 Stadtverordnetenversammlung) wurden irrtümlich nur sieben statt acht Stadtverordnete angefragt, so dass die Wahl erneut erfolgt, um die notwendig Gesamtzahl der zu entsendenden Personen zu erhalten.

 

Nach der Wahl der Stadtverordneten erfolgt die komplette Benennung des Aufsichtsrates durch den Magistrat.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.