Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0195Ausgegeben am 05.01.2022

Eing. Dat. 22.12.2021

 

 

 

 

 

Verzicht auf qualifizierten Mietspiegel für Offenbach

Antrag CDU vom 21.12.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Offenbach verzichtet auf die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels so lange sie hierzu nicht gesetzlich verpflichtet wird.

 

 

Begründung:

 

Mietspiegel sind das wichtigste Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie dienen Vermietern zur Begründung von Mieterhöhungen und zur Bestimmung der zulässigen Miete bei Wiedervermietung im Geltungsbereich der Mietpreisbremse.

 

Der Mietspiegel für das Stadtgebiet Offenbach wird seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit dem Mieterbund Offenbach e.V. und dem Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. - Haus & Grund Offenbach/Main, Eigentümerschutz-Gemeinschaft – herausgegeben und bildet die Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und zur Bestimmung der zulässigen Miete bei Wiedervermietung im Geltungsbereich der Mietpreisbremse. Dies entspricht bisheriger Praxis. Der Offenbacher Mietspiegel wird vom Amtsgericht Offenbach als Entscheidungsgrundlage anerkannt. Es entspricht auch der aktuellen rechtlichen Anforderungen, dass die Stadt Offenbach nur über einen einfachen und keinen qualifizierten Mietspiegel verfügt. Nach der Reform des Mietspiegelrechts (Das Gesetz über die Reform des Mietspiegelrechts und die Mietspiegelverordnung treten zum 01.07.2022 in Kraft) werden Gemeinden mit über 50.000 Einwohner zwar verpflichtet, einen Mietspiegel vorzuhalten, ausreichend ist aber weiterhin ein einfacher Mietspiegel, der im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung anzupassen ist. Letzteres wird in Offenbach bereits seit vielen Jahren so gehandhabt.

 

Die Stadt Offenbach sollte an der bisherigen bewährten Praxis zur Erstellung des Offenbacher Mietspiegels unter Einbeziehung der damit befassten Vertreter auf Mieter- und Vermieterseite festhalten. Die bisherige Praxis hat dabei für Offenbach eine Mietpreisexplosion verhindert, die andernorts zu beklagen war.  Mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen extern beauftragt wird und voraussichtliche Kosten im zumindest 6-stelligen Bereich verursacht, schließen die Interessen der bisher örtlich handelnden Parteien weitgehend aus und begründen sich allein auf die erhobenen wissenschaftlichen Daten. Der qualifizierte Mietspiegel ist alle 2 Jahre anzupassen und alle 4 Jahre neu zu erstellen, was also in einem regelmäßigen Turnus erhebliche Kosten für eine Stadt mit angespannter Finanzlage verursacht.

 

Der Mieterbund Offenbach e.V. und Haus & Grund Offenbach sehen für Offenbach keinen Bedarf für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels und wollen an der bisherigen Praxis festhalten. Dieser funktionierenden Sozialpartnerschaft sollte die Stadt nicht entgegenwirken.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.