Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0211Ausgegeben am 13.01.2022

Eing. Dat. 13.01.2022

 

 

Änderung der Satzung der Volkshochschule – Weiterbildung und

Bildungsmanagement Offenbach am Main und Anpassung der Zusammensetzung der Volkshochschulkommission

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-013 (Dez. IV, Amt 43) vom 12.01.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

  1. Der Satzung der Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main wird

entsprechend der Anlage 1 zugestimmt.

 

2.    Der Zusammensetzung der Volkshochschulkommission (vormals: Beirat) wird ebenfalls entsprechend der Anlage 1 (Satzungsentwurf § 7

Volkshochschulkommission) zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

1.

Die Änderung der Satzung der Volkshochschule ermöglicht eine Aktualisierung und Anpassung an die Arbeitsaufgaben der Volkshochschule in ihrer heutigen und künftigen Form, da diese Arbeitsaufgaben sich in den letzten Jahren aufgrund zahlreicher neuer Entwicklungen an vielen Stellen gewandelt haben.

 

Grundsätzlich hat sich die Satzung bewährt und soll beibehalten werden, da sie die besondere Stellung der vhs als öffentliche Einrichtung gemäß Hessischer Gemeindeordnung und als Einrichtung der Weiterbildung gemäß Hessischem Weiterbildungsgesetz sowie deren Verankerung in der Kommune hervorhebt.

 

Neu berücksichtigt werden in der Satzung unter anderem die bundesweit neu definierten Themenfelder / Programmbereiche des Angebots der Volkshochschule (Reform der bundesweiten Volkshochschulstatistik 2018), die Beratungsangebote der Offenbacher vhs, insbesondere zur Weiterbildungsberatung, als zentrales Aufgabenfeld in Offenbach sowie die Einbindung der vhs in kommunale Netzwerke der Bildungs- und Weiterbildungslandschaft, um das Lernen in allen Bildungs- und Lebensphasen zu fördern (§2, §3).

 

Weiterhin aktualisiert wurden Bezüge zu Regelungen der Stadtverwaltung, z.B. zur Führungsverantwortung der Amtsleitung, zu Anforderungen und Aufgaben der Mitarbeiter/-innen gemäß Stellenbeschreibungen oder zur konkreten Arbeitspraxis bzgl. der freiberuflichen Lehrkräfte oder der Teilnehmenden (§4, §5, §6).

 

2.

Die Zusammensetzung der Volkshochschulkommission soll gegenüber der Zusammensetzung des bisherigen Beirats im Zuge der Satzungsänderung angepasst werden. Ausdrücklich gewünscht ist dabei auch eine Verschlankung und Straffung des Gremiums.

 

Ziel der Umwandlung in eine Kommission ist neben der Repräsentanz gesellschaftlicher Bereiche und der städtischen Organe eine Fokussierung auf die Einbindung wichtiger Akteure des Weiterbildungsgeschehens in das Gremium. Dies stellt eine Veränderung dar von einem in der Historie eher als Interessenvertretung angelegten Gremium hin zu einem stärkeren Fachgremium.

 

In der Historie geht die Zusammensetzung des Beirats auf den damals schwierigen und kontroversen Prozess der Kommunalisierung der vhs Anfang der 1990er Jahre zurück.  Im damaligen Übergang von der als Verein organisierten vhs hin zur kommunalisierten vhs gab es viele Ängste, die vhs könne „abgewickelt“ werden, daher war die Interessenvertretung der Beschäftigten damals besonders wichtig. Die Repräsentanz möglichst vieler gewerkschaftlicher Gruppen im Beirat sollte hier Vertrauen schaffen. So gibt es im Beirat eine deutliche Arbeitnehmer-Repräsentanz (DGB-Kreisausschuss, GEW, Ver.di, Deutscher Beamtenbund, Deutscher Lehrerverband), obwohl in der vhs (bis auf 3 Weiterbildungslehrerinnen) nur freiberufliche Lehrkräfte tätig sind, die mit Gewerkschaften und Verbänden gar nichts zu tun haben.

 

Diese Thematik der Interessenvertretung ist so heute nicht mehr aktuell. Heute stehen für den Beirat bzw. eine Volkshochschulkommission fachliche Fragestellungen und die inhaltliche Arbeit an Bildungs- und Weiterbildungsthemen im Vordergrund. Die Zusammensetzung orientiert sich daher stärker an den thematischen Arbeits- und Kooperationsbeziehungen der vhs. Von den Interessenvertretungen soll der DGB in der Volkshochschulkommission vertreten bleiben und die Interessensgemeinschaft der Offenbacher Schulleiterinnen und Schulleiter (IGOS) neu hinzukommen.

 

Dafür bestehen fachliche Gründe, da der DBG und die Volkshochschulen Träger der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben Hessen sind. Im Rahmen dieser Trägerschaft werden gemeinsame Veranstaltungen im Bereich der politischen Bildung (Politik / Gesellschaft / Umwelt) umgesetzt.

Mit den Offenbacher Schulen gibt es eine enge Zusammenarbeit in unterschiedlichen Bildungs- und Weiterbildungsthemen wie z.B. Elternorientierte Bildungsarbeit, Bildungsübergänge (Kita-Grundschule / Schule-Beruf), externe Zertifikatsprüfungen für Schülerinnen und Schüler, Bildungsberatung, Nachholen von Schulabschlüssen, Sprachstandserhebung und nachholende Grundbildung innerhalb Hessencampus Offenbach (Verbund mit den Beruflichen Schulen).

 

Neben der Agentur für Arbeit soll künftig auch ein/e Vertreter/in Vertreter der 

MainArbeit im Beirat vertreten sein, da es hier verstärkte Kooperationen und eine wachsende Schnittmenge zwischen vhs-Teilnehmenden und den von der MainArbeit betreuten Personengruppen gibt.

 

Insgesamt wird die Satzung der Volkshochschule durch die vorgeschlagene Änderung modernisiert und zeitgemäß aktualisiert. Die Festlegung der Institutionen, die Mitglieder in die Volkshochschulkommission entsenden können orientiert sich an fachlichen Erfordernissen und thematischen Arbeits- und Kooperationsbeziehungen der vhs.

Anlage 1: Satzung der Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main (neu)

Anlage 2: Gegenüberstellung (Synopse, alt – neu)

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.