Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Aufgrund der §§ 5, 50 Abs. 1 i. V. m. § 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318) in Verbindung mit §§ 3, 8 des Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2001 (GVBl. I S. 370) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318)

hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in ihrer Sitzung am xx.xx.2022 die Änderung der Satzung der Volkshochschule vom 23.01.2008 beschlossen:

 

§ 1

Rechtsstellung

Die Volkshochschule Offenbach ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne des § 19 der HGO und eine Einrichtung der Weiterbildung im Sinne des Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden

Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz – HWBG) vom 25. August 2001, GVBl I S. 370 in der jeweils aktuellen Fassung.

Über die im HWBG definierten Aufgaben hinaus können ihr durch den Magistrat besondere Aufgaben zugeordnet und übertragen werden, wie z.B. die Koordinierung von Bildungs- und Beratungsangeboten sowie das kommunale Bildungsmonitoring.

 

Trägerin der Volkshochschule ist die Stadt Offenbach am Main.

Sie trägt den Namen „Volkshochschule – Weiterbildung und Bildungsmanagement“ und wird als selbständiges Amt innerhalb der Stadtverwaltung der Stadt Offenbach geführt.

 

Die Volkshochschule arbeitet nach den Grundsätzen demokratischer Verantwortung im Rahmen der durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die

Verfassung des Landes Hessen, die Hessische Gemeindeordnung und das Hessische Weiterbildungsgesetz festgelegten Ordnung.

 

§ 2

Aufgaben

Die Volkshochschule Offenbach ist die öffentliche Weiterbildungseinrichtung der Stadt Offenbach. Damit hat sie die Aufgabe zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Weiterbildung und Bildungsberatung im Sinne des Hessischen Weiterbildungsgesetzes.

Innerhalb der Kommune ist die Volkshochschule Anlaufstelle für alle Weiterbildungsfragen und für die Weiterbildungsberatung der Bevölkerung, sie ist Lernort und Bürgerforum, Kultur- und Gesundheitszentrum. Als lebendiger Treffpunkt für alle Bürgerinnen und Bürger sowie als Ort der interkulturellen Bildung und Begegnung leistet die Volkshochschule einen

wesentlichen Beitrag zu Integration und gegenseitiger Toleranz. Sie fungiert als Dienstleisterin für Vereine, Verwaltungen und öffentliche Initiativen.

Sie beteiligt sich an allen wesentlichen Reform- und Innovationsprozessen in der Stadtverwaltung, zudem entwickelt sie eigene innovative Projekte.

 

Die Volkshochschule engagiert sich aktiv in Netzwerken der kommunalen Bildungs- und Weiterbildungslandschaft, um das Lernen in allen Lebensphasen zu fördern und für lebensbegleitendes Lernen zu motivieren. Sie vertieft die Vernetzung und die Zusammenarbeit maßgeblicher Akteure von der frühkindlichen Bildung über schulische, berufsvorbereitende und berufsqualifizierende Angebote bis hin zur Weiterbildung. Darüber hinaus pflegt die vhs kontinuierliche Kooperationen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Partnern und die Einbindung in kommunale Netzwerke.

 

Die Volkshochschule hat ein umfassendes Bildungs- und Beratungsangebot zu erstellen, das sich an den gesellschaftlichen und individuellen

Lebensbedürfnissen und dem Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse orientiert. Sie führt ihre Bildungsarbeit unabhängig von Parteien und anderen Interessengruppen durch.

 

Das Angebot der Volkshochschule umfasst folgende Themenfelder:

·         Politik - Gesellschaft - Umwelt

·         Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt

·         Bildung für nachhaltige Entwicklung / Umweltbildung und Verbraucherfragen

·         Pädagogik / Erziehung / Familienbildung

·         Kommunikation / Medien / Digitale Bildung

·         Selbstlernen / Online Lernen

·         Kultur - Gestalten

·         Gesundheit – Bewegung / Fitness - Prävention

·         Ernährung

·         Deutsch-/ Integration

·         Fremdsprachen

·         Qualifikation für das Arbeitsleben-IT-Organisation / Management

·         Schulabschlüsse

·         Grundbildung

 

Das Angebot der Volkshochschule wird regelmäßig veröffentlicht und der Bevölkerung auf verschiedenen Wegen (z.B. Programmheft, Flyer, Anzeigen, Website, soziale Medien) zugänglich gemacht. Es umfasst verschiedene zeitgemäße Formate der Unterrichtsgestaltung (z.B. Kurse, Vorträge, Exkursionen, als Präsenz- oder online-Veranstaltungen, Ausstellungen), Veranstaltungen für besondere Zielgruppen, Auftragsmaßnahmen. Zur Weiterentwicklung von Angeboten und Lehrmethoden sowie zur Erschließung weiterer Zielgruppen können Projekte entwickelt und zusätzliche Drittmittel durch die Volkshochschule akquiriert werden.

 

§ 3

Gewährleistung der freien Entfaltung der Volkshochschularbeit

Beschlüsse und Anordnungen der für die Arbeit der Volkshochschule zuständigen Organe, die unmittelbar oder mittelbar die Arbeit der Volkshochschule betreffen, müssen sich an den Aufgaben orientieren, die der Volkshochschule

als einer nicht gruppengebundenen Einrichtung der Erwachsenenbildung in öffentlicher Verantwortung gestellt sind.

 

Sie entwickelt ihr Bildungsangebot, die Weiterbildungsberatung und sonstige Angebote fachlich kontinuierlich als Teil lebensbegleitenden Lernens weiter. Dabei ist sie frei in Bezug auf selbstständige Gestaltung der Curricula und Bildungsstandards.

 

§ 4

Leitung und Mitarbeiter/-innen

Die Amtsleitung wird vom Magistrat bestellt. Er/Sie ist für die pädagogische und organisatorische Leitung der Volkshochschule zuständig. Er/Sie ist im pädagogischen

Bereich eigenverantwortlich tätig und dem Magistrat gegenüber für die Planung und Durchführung der Arbeit der Volkshochschule verantwortlich.

Es gelten die Regelungen der Stadtverwaltung hinsichtlich der Führungsverantwortung, Befugnisse und Pflichten der Amtsleitungen.

 

Die weiteren Mitarbeiter/-innen in Pädagogik und Verwaltung sind ebenfalls hauptamtliche Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung, es gelten die in den Stellenbeschreibungen dargelegten Anforderungen und Aufgaben.

 

Der Stellenplan der Volkshochschule orientiert sich am Entwicklungsstand und am Arbeitsumfang.

 

§ 5

Freiberufliche Lehrkräfte

Die freiberuflichen Lehrkräfte werden als freie Mitarbeiter/-innen mit Lehrauftrag durch die vhs-Leitung verpflichtet.

Die Auswahl der freiberuflichen Lehrkräfte und der Abschluss der Lehraufträge können an die Programmbereichsleitungen delegiert werden.

Die freiberuflichen Lehrkräfte erhalten Honorare gemäß der Honorarordnung der

Volkshochschule.

 

Die freiberuflichen Lehrkräfte werden durch die vhs-Leitung mindestens einmal im Jahr zu einer Vollversammlung eingeladen, in der über wesentliche Entwicklungen der Volkshochschule informiert wird und grundsätzliche Fragen der vhs-Arbeit diskutiert werden können.

 

Die Vollversammlung kann eine Interessenvertretung der freiberuflichen Lehrkräfte wählen. Hierfür schlägt die vhs-Leitung einen Wahlmodus vor.

 

§ 6

Teilnehmer/-innen

Die Volkshochschule ist allen Bürgerinnen und Bürgern ohne Rücksicht auf Vorbildung, gesellschaftliche Stellung, Beruf, Geschlecht, Nationalität und Religion zugänglich. Das Recht der Volkshochschule, Veranstaltungen für bestimmte Zielgruppen und für Teilnehmer/-innen mit bestimmter Vorbildung durchzuführen, bleibt unberührt.

Bei bestimmten Kursen kann die Zulassung von Teilnehmer/-innen vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

 

Für bestimmte Veranstaltungen kann ein Mindest- bzw. Höchstalter festgesetzt werden.

 

Die Teilnehmer/-innen an den Kursen und Veranstaltungen zahlen ein Teilnehmerentgelt gemäß der Entgeltordnung der Volkshochschule.

 

§ 7

Volkshochschulkommission

Um die Mitwirkung weiterer gesellschaftlicher Bereiche und sachkundiger Bürgerinnen und Bürger in der Volkshochschule zu gewährleisten, wird eine Volkshochschulkommission gebildet. Sie ist tätig im Sinne der Kommissionsordnung der Stadt Offenbach und hat die Aufgabe, grundlegende Fragen und Herausforderungen für die Volkshochschularbeit zu diskutieren, Lösungsvorschläge zu erarbeiten

und die wechselseitige Information der für das Lebensbegleitende Lernen relevanten gesellschaftlichen Bereiche in Offenbach zu fördern. Sie berät den Magistrat.

 

Den Vorsitz führt der zuständige Dezernent/die zuständige Dezernentin.

 

Folgende Institutionen können Mitglieder in die Volkshochschulkommission entsenden:

Als Vertreter/-innen der gesellschaftlichen Bereiche:

Je ein/e Vertreter/-in

- des Deutschen Gewerkschaftsbundes,

- der Industrie- und Handelskammer,

- der Kreishandwerkerschaft,

- der Evangelischen Kirche,

- der Katholischen Kirche,

- der Jüdischen Gemeinde,

- der Frei-religiösen Gemeinde Offenbach,

- des Ausländerbeirates,

- der Agentur für Arbeit,

- des Staatlichen Schulamtes,

- der Interessengemeinschaft Offenbacher Schulleiterinnen und Schulleiter (IGOS),

- des Kinder- und Jugendparlaments,

- des Seniorenrates

 

 

Als Vertreter/-innen der städtischen Organe sind in der Volkshochschulkommission tätig:

- die kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Offenbach a. M.,

- ein/e Vertreter/in der MainArbeit – Kommunales Jobcenter Offenbach

- jeweils ein/e Vertreter/in der in der Stadtverordnetenversammlung tätigen Fraktionen. Die Vertreter-/innen der Fraktionen werden auf die Dauer der jeweiligen Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung durch diese gewählt.

 

Als Vertreter/-innen der Volkshochschule sind in der Volkshochschulkommission tätig:

- die Interessenvertretung der freiberuflichen Lehrkräfte

- Die Leitung der Volkshochschule sowie die stellv. vhs-Leitung gehören der Volkshochschulkommission mit beratender Stimme an.

 

Der/Die Vorsitzende kann ein/e Vertreter/-in der Erziehungswissenschaften ständig in beratender Funktion in die Volkshochschulkommission berufen oder im Einzelfall beratend hinzuziehen.

 

Die Mitglieder der Volkshochschulkommission werden auf Vorschlag der jeweiligen Institutionen vom Magistrat für die Dauer der

Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung berufen.

Die Volkshochschulkommission fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag.

Die Volkshochschulkommission tritt mindestens einmal jährlich zusammen oder wenn mindestens ein Viertel ihrer Mitglieder dies wünscht.

Die Satzung der Stadt Offenbach über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen vom 07.12.1978 in der jeweils gültigen Fassung gilt auch für die Volkshochschulkommission.

 

§ 8

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

Offenbach a. M., ……………………………………………

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Dr. Felix Schwenke

Oberbürgermeister

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.