Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2022

 

 

TOP 11
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-436 (Dez. III, Amt 20) vom 15.12.2021,
2021-26/DS-I(A)0191

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2016, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

    in der Bilanzsumme mit 1.306.454.541,82 €,

    in der Ergebnisrechnung
    im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 48.792.050,01 € und
    im außerordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 8.000.349,39 €, somit im Jahresergebnis insgesamt mit einem Überschuss von 56.792.399,40 €,

    in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 5.026.512,37 €.

 

  1. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 GemHVO wird der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Die Ergebnisrücklagen wurden bereits im Jahr 2009 vollständig aufgelöst. Durch den Bilanzgewinn des Jahres 2016 verringert sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von zuvor 339.994.458,26 € auf nunmehr 285.183.958,75 €, welcher gemäß § 25 Abs. 5 GemHVO auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist.

 

  1. Dem Magistrat wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung