Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2022

 

 

 

 

 

TOP 12
„Neubau einer Grundschule am Standort Ernst-Reuter-Schule, Erweiterung im Bestand, Neugestaltung der Zufahrtstraße, des Parkplatzes und Schulhofs“
Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/024
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-445 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.12.2021,
2021-26/DS-I(A)0192
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 26.01.2022,

2021-26/DS-I(A)0192/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0192, 2021-26/DS-I(A)0192/1:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Dem Neubau einer Grundschule am Standort der Ernst-Reuter-Schule, Bürgeler Straße 60, der Erweiterung im Bestand und der Neugestaltung der Zufahrt auf Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, sowie mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 23.563.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Finanzmittel werden auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer 0301010900601902 „Neubau Grundschule am Standort der Ernst-Reuter-Schule(OPG)“, wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2020 und früher:                                              76.268,66 €

Haushaltsmittel 2021:                                                              1.454.229,34 €

Haushaltsmittel 2022:                                                              2.577.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                                              5.900.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:                                                              7.463.000,00 €

Haushaltsmittel 2025:                                                              6.092.502,00 €

Gesamt:                                                                                    23.563.000,00 €

 

Die Veranschlagung der Gesamtkosten von 23.563.000,00 € und die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgten im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 und stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2022 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.     Die Finanzierung in Höhe von 23.563.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 3.662.488,62 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre um 684.125,42 €

p. a.

 

5.     Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 treuhänderisch übernommen.

 

6.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.

 

7.     Bei der Gestaltung der Außenfläche, sowie des Schulhofes, sind die Vorstellungen und pädagogischen Bedarfe der Schule zu berücksichtigen. Die Nutzung des angrenzenden Kunstrasen-Kleinfeldes ist der Schule bis 16.00 Uhr gestattet.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage

 

 

2021-26/DS-I(A)0192/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird nach Punkt 6 wie folgt ergänzt:

 

7. Bei der Gestaltung der Außenfläche, sowie des Schulhofes, sind die Vorstellungen und pädagogischen Bedarfe der Schule zu berücksichtigen. Die Nutzung des angrenzenden Kunstrasen-Kleinfeldes ist der Schule bis 16.00 Uhr gestattet.

 

 

2021-26/DS-I(A)0192

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Dem Neubau einer Grundschule am Standort der Ernst-Reuter-Schule, Bürgeler Straße 60, der Erweiterung im Bestand und der Neugestaltung der Zufahrt auf Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, sowie mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 23.563.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Finanzmittel werden auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer 0301010900601902 „Neubau Grundschule am Standort der Ernst-Reuter-Schule(OPG)“, wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2020 und früher:                                                         76.268,66 €

Haushaltsmittel 2021:                                                                    1.454.229,34 €

Haushaltsmittel 2022:                                                                    2.577.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                                                    5.900.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:                                                                    7.463.000,00 €

Haushaltsmittel 2025:                                                                    6.092.502,00 €

Gesamt:                                                                                       23.563.000,00 €

Die Veranschlagung der Gesamtkosten von 23.563.000,00 € und die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgten im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 und stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2022 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.      Die Finanzierung in Höhe von 23.563.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

4.      Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 3.662.488,62 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre um 684.125,42 € p. a.

 

5.      Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 treuhänderisch übernommen.

 

6.      Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung