Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0221Ausgegeben am 10.02.2022

Eing. Dat. 10.02.2022

 

 

 

 

 

Projektstände der Schulbaumaßnahmen in Offenbach

Antrag CDU vom 07.02.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, hinsichtlich sämtlicher städtischer Schulbaumaßnahmen (Sanierung, Erweiterung, Neubau) einen Statusbericht zu erstellen und diesen im halbjährlichen Rhythmus zu aktualisieren.

 

Der Statusbericht hat insbesondere Auskunft zu geben zu:

 

-          Einhaltung zeitlicher, baulicher und finanzieller Planvorgaben

-          Umfang von und Gründe für Abweichungen (zeitlich, baulich, finanziell)

-          Auswirkung der Maßnahme auf die Schülerzahl der jeweiligen Schule

 

Bei der Betrachtung ist die zu erwartende zukünftige Entwicklung für einen Zeitraum von drei Jahren zu berücksichtigen und in einem sogenannten Forecast gesondert darzustellen.

 

Der Statusbericht ist den Ausschüssen KSS und USV unmittelbar nach Erstellung bzw. Aktualisierung vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Schulbaumaßnahmen sind aufgrund wachsender Schülerzahlen und baulicher Erhaltungsanforderungen der Gebäude nach wie vor zentraler Bestandteil der Offenbacher Investitionspolitik.

 

Transparenz der Baufortschritte und Planungen in Bezug auf zeitliche, bauliche und finanzielle Faktoren ist wichtig für politische Entscheidungsträger. Ebenso benötigen die betroffenen Schulgemeinden aktuelle Sachstände zur Planungssicherheit.

 

Die relevanten Informationen zu zeitlichen Rahmenplanungen der Schulbaumaßnahmen sind aus Haushaltsdaten nur unzureichend abzuleiten. Abweichungen der Planungen im Verlauf der Bauprojekte werden zudem in der Regel erst durch Nachtragsvorlagen offenkundig. Das ist als Basis für weitere Entscheidungen im Rahmen des Schulbaus zu spät.

 

Eine regelmäßige Berichterstattung erhöht die Transparenz, verbessert die Grundlage für Folgeentscheidungen aller an den Schulbaumaßnahmen Beteiligten und erweitert die Reaktionsmöglichkeiten auf Planungsabweichungen.

 

Ausgenommen von der Berichterstattung sind kleinere Reparaturmaßnahmen, für die kein Magistrats- bzw. Stadtverordnetenbeschluss erfolgt.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.