Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0234Ausgegeben am 24.02.2022

Eing. Dat. 24.02.2022

 

 

 

 

 

Stationäre und mobile Impfangebote – Mobiles Impfen 2.0

hier: Vertragsverlängerung und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-051 (Dez. II, Amt 53) vom 23.02.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Der bestehende Dienstleistungsvertrag für stationäre und mobile Impfangebote in der Stadt Offenbach, zunächst bis 30.04.2022, an die Ecolog Deutschland GmbH wird bis zum 30.09.2022 verlängert.

 

2.         Die Kosten für das stationäre und mobile Impfangebot werden zu 100 % durch Zuwendungen des Landes und des Bundes gedeckt.

 

3.         Für die Ausweitung der Impfkapazität sowie die Verlängerung des Dienstleistungsvertrages werden in 2022 überplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO in Höhe von 3.750.000,00€ auf dem Produktkonto 07030100.6179000253 „mobiles Impfen“ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Einnahmen aus Erstattungen des Landes / Bundes in selber Höhe auf dem Produktkonto 07030100.5481000053 „Erstattungen mobiles Impfzentrum“.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 07.10.2021 (2021-26/DS-I(A)0126) dem Betrieb einer reduzierten Infrastruktur für Erst-, Zweit- und ggf. Drittimpfungen gegen COVID-19 zugestimmt. Die Vergabe des Dienstleistungsauftrags für stationäre und mobile Impfangebote in der Stadt Offenbach, zunächst bis 30.04.2022, wurde an die Ecolog Deutschland GmbH vergeben.

 

Mit Erlass vom 20.11.2021 forderte das Land Hessen alle Gebietskörperschaften auf, schnellstmöglich – spätestens aber bis zum 5.12.2021 – Impfkapazitäten aufzubauen, die ausreichen, in den folgenden Wochen jeweils wöchentlich mindestens 2,5 Prozent der eigenen Bevölkerung (3.256 Personen in Offenbach) über den öffentlichen Gesundheitsdienst zu impfen.

 

Auf Grundlage des bestehenden Dienstleistungsvertrages wurde die Firma Ecolog Deutschland GmbH beauftragt, die entsprechenden Impfkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Diese hat die ursprüngliche Impfkapazität von ca. 1.100 Impfungen pro Woche beginnend ab dem 07.12.21 mit 2.000 Impfungen pro Woche kontinuierlich erweitert, sodass ab dem 20.12.21 eine wöchentliche Impfkapazität von 4.200 zur Verfügung stand. Das Überschreiten der Mindestzielvorgabe ist der Tatsache geschuldet, dass in der Impfstation zu dieser Zeit ein Drittel der Personen Nicht-Offenbacher waren. Seit Mitte Januar geht die Nachfrage an Impfungen in der Bevölkerung zurück. Gleichzeitig verzeichnet Offenbach seit Dezember 2021 einen steten Ausbau an privaten Impfstationen. Dies führt insgesamt zu einer geringen Auslastung aller Impfangebote. Auf diese landesweite Situation hat das Land Hessen reagiert und am 18.01.2022 einen geänderten Erlass herausgegeben. Die Aufgabenstellung an die Gesundheitsämter ist es nun, Lücken im Impfangebot zu schließen und unterstützende Angebote, unter anderem zugunsten schwer erreichbarer Bevölkerungsgruppen, zu machen und diesen den Zugang zum Impfangebot zu ermöglichen. Zudem gibt es Rückmeldungen, das ein Impfangebot im Auftrag der Stadt für viele Menschen ein besonders vertrauenswürdiges Angebot ist und viele Menschen sich daher explizit dort impfen lassen wollen. Lücken im Impfangebot zu füllen, betrifft insbesondere mobile Impfangebote für beispielsweise ältere zu Hause lebende Bürgerinnen und Bürger und Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen sowie an die regionale Nachfrage angepasste mobil Impfstellen. Aus diesem Grund wurde das Angebot der städtischen Impfstation zum 15.02.22 auf einen 5-Tage-Betrieb reduziert. Die notwendige Kapazität wird fortlaufend evaluiert und der jeweiligen Lage angepasst.

 

Für die Fortführung der Impfkampagne bis zum 30.09.2022 geht das Land von einer durchgängigen Notwendigkeit von Impfstellen aus. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgt bei einer deutlich geringeren Auslastung eine Reduzierung des Angebots. Der bestehende Vertrag mit der Firma Ecolog Deutschland GmbH enthält eine Verlängerungsoption, die nun gewählt wurde. Eine erneute Vergabe der Dienstleistung ist nicht notwendig. 

 

Die Bereitstellung der Mittel nach § 100 HGO erfolgt überplanmäßig, da bei Aufstellung der Haushaltspläne 2021 und 2022 nicht absehbar war, für welchen Zeitraum ein städtisches Impfangebot vorgehalten werden soll. Darüber hinaus konnte nicht vorhergesehen werden, dass aufgrund sich ändernder gesetzlicher Bestimmungen zeitweise ein hoher Impfbedarf bestand, der über stationäre und mobile Impfangebote zu decken war. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist dieser Bedarf unabweisbar.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.