Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0236Ausgegeben am 24.02.2022

Eing. Dat. 24.02.2022

 

 

 

 

 

Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen

hier: Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-061 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.02.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0754 vom 05.03.2020 wird wie folgt angepasst:

 

2.     Der Erhöhung des Projektbudgets auf Basis der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Kostenschätzung von 52.470.000,00 € um 7.530.000,00 € auf insgesamt 60.000.000,00 € wird zugestimmt.

Eine Prüfung durch das Revisionsamt ist zum jetzigen Zeitpunkt auf der Basis einer Kostenschätzung der Kostenansätze nach dortiger Rückmeldung nicht möglich. Das Revisionsamt behält sich vor, die gesamten Kosten später im Rahmen der Schlussprüfung abschließend zu prüfen.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2022 durch das RP Darmstadt wie folgt bereitgestellt: Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“, Investitionsnummer 1204010900601301

Haushaltsmittel bis 2020:                       46.470.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                6.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                                2.000.000,00 €

Überplanmäßige Mittel 2022:                   2.530.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                3.000.000,00 €

Gesamt:                                                     60.000.000,00 €

 

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.530.000,00 € erfolgt zur Vermeidung eines Baustopps mittels Beschluss gemäß § 100 HGO überplanmäßig.

 

Die Deckung erfolgt durch die Reduzierung der Planmittel 2022 um 2.530.000,00 € auf dem Produktkonto 13020100.0952000060, Investitionsnummer 1302010900601201 „Hochwasserschutz (Stadtanteil)“.

 

Um das Vorhaben „Hochwasserschutz (Stadtanteil)“ wie vorgesehen zu realisieren, müssen diese Mittel im Haushalt 2023 wieder bereitgestellt werden. Dies erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2023.

 

Die Mittel für das Projekt „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 von 2.000.000,00 € um 1.000.000,00 € auf 3.000.000,00 € zu erhöhen.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung 2022 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

60.000.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenanteil Bund (Bescheid vom 24.10.2019):                    11.208.000,00 €

Land Hessen GVFG (Bescheid vom 14.10.2021):                17.098.000,00 €

Land Hessen GVFG (Prognose Erhöhungsantrag 2022):      8.399.000,00 €

Straßenbeiträge (aktualisiert im Dezember 2019):                  4.520.000,00 €

Übernahme durch Stadt Frankfurt

(unverändert vom 16.07.2015):                                                   8.775.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                                      10.000.000,00 €

Gesamt:                                                                                         60.000.000,00 €

 

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel ist in den folgenden Haushaltsplanungen vorzunehmen.

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 1.241.816,00 €/p. a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die im Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss aus dem Jahr 2015 benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 05.03.2020, Nr. 2016-21/DS-I(A)0754, der Maßnahme „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Um- bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ mit einem Kostenaufwand von 52.470.000,00 € zu Lasten des Produktkontos 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“, Investitionsnummer 1204010900601301, zugestimmt.

 

Seit Baubeginn Anfang des Jahres 2017 wurden vier Bauphasen der Baumaßnahme umgesetzt. Im Bauablauf wurden über den Magistrat diverse Nachträge beauftragt. Die Finanzierung dieser Nachträge erfolgte über den geplanten Baukostenrahmen und den Ansatz „Unvorhergesehenes“. Mit den zuletzt erteilten Aufträgen sind die eingeplanten Baukosten und der Ansatz „Unvorhergesehenes“ nahezu ausgeschöpft. Da nach den Erfahrungen aus den ersten Bauphasen weitere Nachträge zu erwarten sind, soll der finanzielle Gesamtrahmen des Bauvorhabens auf 60.000.000,00 € erhöht werden. Damit ist sichergestellt, dass weitere Nachträge nicht zum Stillstand der Baustelle führen, da Aufträge erst nach entsprechenden Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung erteilt werden könnten. Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung über die Änderungsliste waren im Rahmen des beschlossenen Projektbudgets noch freie Mittel in einem Umfang vorhanden, dass von einer höheren Haushaltsmittelanmeldung abgesehen wurde.

 

Nach fast fünf Jahren Bauzeit wurden rund 110 Nachträge in Höhe von etwa 25,7 Mio. € durch diverse zusätzliche Leistungen bzw. Leistungsänderungen der Baufirma eingereicht. Von diesen sind etwa 15,9 Mio. € bereits über Beschlüsse freigegeben worden. 

 

Als Ansatz für die Erhöhung des Projektbudgets wird die Höhe der bisherigen Nachträge angenommen und auf die letzte Bauphase hochgerechnet. Die Erhöhung in Höhe von 7,53 Mio. € beinhaltet u. a. die Baukosten inklusive noch zu erwartender Nachträge, die Kosten für Ingenieurleistungen und Projektsteuerung aufgrund der Bauzeitverlängerung, einen erhöhten Koordinierungsaufwand für Leistungen Dritter, Sicherheits- und Gesundheitskoordination sowie das zwingend benötigte Claim Management („Nachforderungsmanagement“). Durch das Claim Management können Nachträge der Baufirma minimiert bzw. auch vermieden werden.  

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit dem Abschluss des Bauvorhabens bis Sommer 2022 zu rechnen. Aus der Thematik der Bauzeitverlängerung können weitere, bisher noch nicht bezifferte finanzielle Forderungen entstehen.

 

Kostenanteil Bund

Der Bund trägt gemäß Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil, und der Stadt Offenbach am Main vom 12.06.2012 nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel 41,6 % der Kosten der Autobahnanschlussstelle BAB 661. Die Anteile der Mehrkosten, die diese Vereinbarungen betreffen, werden demgemäß anteilig vom Bund getragen. Der Bund hat mit Schreiben vom 24.10.2019 den Erhöhungsantrag akzeptiert und die Zahlen im Straßenbauplan Entwurf 2020 entsprechend aktualisiert. Es ergibt sich somit ein Kostenanteil in Höhe von 11.208.000,00 €. Derzeit ist kein weiterer Erhöhungsantrag gestellt. Von der aktuellen Kostenerhöhung ist der Kostenanteil des Bundes nicht betroffen.

 

Förderung durch Land Hessen (GVFG)

Der bewilligte Förderantrag kann durch Nachmeldung von zusätzlich angefallenen Leistungen angepasst werden. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die zuwendungs-fähigen Mehrkosten nach entsprechenden Förderansätzen gefördert werden. In einem Abstimmungsgespräch mit Vertretern von Bund und Land wurde Zustimmung zur Anpassung der Fördersummen signalisiert. Die GVFG-Förderung in Höhe von 17.098.000,00 € wurde mit dem Bescheid vom 14.10.2021 abgesichert. Ein Erhöhungsantrag in Höhe von ca. 8 Mio. € wurde vor kurzem bei Hessen Mobil eingereicht. Ob dem Antrag in voller Höhe zugestimmt wird, ist zurzeit noch offen.

 

Durchlaufende Kosten

Zur optimalen Integration der notwendigen Leistungen für die Versorgungsträger in den Bauablauf des Vorhabens werden diese durch den Generalunternehmer ausgeführt. Die Stadt Offenbach finanziert die Leistungen vor und stellt die getätigten Leistungen entsprechend der geschlossenen Vereinbarungen mit den Versorgungsträgern diesen in Rechnung. Die entstehenden Nachträge im Bauvorhaben betreffen auch die Versorgungsträger. Die Vergangenheit hat eine schleppende und nicht vollständige Bezahlung der Rechnungen gezeigt.

 

Straßenbeiträge

Soweit die Mehrkosten beitragsfähig sind und die entsprechenden Abschnitte betreffen, erhöhen sich die zu erwartenden Beitragsrückflüsse. Die Straßenbeiträge wurden im Dezember 2019 auf Grundlage der bisher bekannten Kosten und Nachträge hochgerechnet. Die exakte Berechnung und die entsprechende Zuordnung der Straßenbeiträge zu den beitragsfähigen Abschnitten erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme.

 

Kommunaler Anteil

In dem zwischen der Stadt Offenbach und der Stadt Frankfurt beschlossenen Letter of Intent vom 27.02.2012 (DS-I(A)0175) wird die Übernahme von 8.775.000,00 € durch die Stadt Frankfurt geregelt. Die Beteiligung der Stadt Frankfurt ist damit als fixiert und nicht mehr verhandelbar anzusehen.

 

Der bisherige Anteil der Stadt Offenbach in Höhe von 7.967.000,00 € erhöht sich vorläufig um 2.033.000,00 € und beträgt somit nunmehr 10.000.000,00 €. Diese Summe wird sich jedoch durch die vorgenannten zu erwartenden Kostenübernahmen durch Bund und Land bzw. Rückflüsse aus den Straßenbeiträgen verringern.

 

Die endgültige Verteilung der Kostenanteile (Bund, Land Hessen, Straßenbeiträge) zur Refinanzierung ergibt sich nach Abzug der Beiträge aus dem geprüften Schlussverwendungsnachweis des Fördergebers.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 1.241.816,00/p. a.

Anlagen:

Kostenkontrollen

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.