Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0247Ausgegeben am 17.03.2022

Eing. Dat. 10.03.2022

 

 

 

 

 

Kommunaler Aktionsplan Inklusion (KAI): Zweite Staffel von Maßnahmen zur Umsetzung des KAI

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-080 (Dez. III, Amt 50) vom 09.03.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Magistrat vorgelegten Katalog einer zweiten Staffel von priorisierten Inklusionsmaßnahmen aus dem „Kommunalen Aktionsplan Inklusion“ und der „Ersten Fortschreibung der Bedarfsplanung für ältere Menschen in Offenbach am Main“ (s. Anlage).

 

2. Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen der zweiten Staffel vorbehaltlich der Machbarkeit und Finanzierbarkeit zu realisieren.

 

3. Zeitgleich zur Umsetzung der ersten und zweiten Staffel wird der Magistrat beauftragt, spätestens zum Ende des Jahres 2022 einen dritten Umsetzungskatalog mit weiteren Maßnahmen zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Der „Kommunale Aktionsplan Inklusion“ (KAI) wurde im Juni 2018 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und veröffentlicht (2016-21/DS-I(A)0421 und 2016-21/DS-I(A)0421/1). Er wurde in einem umfassenden Beteiligungsverfahren erarbeitet und gründet auf den Leitsätzen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Aktionsplan, der die Rahmenbedingungen der Stadt Offenbach berücksichtigt, stellt einen umfangreichen Orientierungs- und Handlungsrahmen dar, der alle von den thematischen Arbeitsgruppen erarbeiteten Ergebnisse so weit wie möglich berücksichtigt. Der Magistrat wurde beauftragt künftige Arbeitsschwerpunkte herauszuarbeiten, abzuwägen, zu priorisieren, Maßnahmenpakete zu schnüren und unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen diese umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die empfohlenen 115 Maßnahmen, die konkrete Hinweise auf den Handlungsbedarf in den jeweiligen Handlungsfeldern geben.

 

Für eine erste Umsetzungsphase, die im Jahr 2019 begann und sich in Teilen bis heute fortsetzt, wurden 14 Maßnahmen sowie eine aus vielen Einzelmaßnahmen zusammensetzte Querschnittsmaßnahme ausgewählt. Einen ersten Bericht hierzu lieferte der Inklusionsbericht 2019 (Download unter: www.offenbach.de/inklusion). Im August 2020 begann die Vorbereitung für die zweite Staffel. Die Gesamtliste der KAI-Maßnahmen wurde um die inklusionsrelevanten Maßnahmen der „Ersten Fortschreibung der Bedarfsplanung für ältere Menschen in Offenbach am Main“ ergänzt, damit die Planung und die Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen aus zwei verschiedenen Planungsansätzen strategisch miteinander verbunden werden. Dem Ziel folgend, dass die weitere Priorisierung von Maßnahmen unter Einschluss von Öffentlichkeit, Stadtverordneten und Betroffenen stattfindet, wurden die sechs thematischen Arbeitsgruppen für die Erstellung des KAI reaktiviert. Deren Aufgabe war die Prüfung auf Aktualität der Maßnahmengesamtliste sowie die Auswahl und Priorisierung von jeweils weiteren drei bis fünf Maßnahmen aus dem KAI und der fortgeschriebenen Bedarfsplanung für ältere Menschen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Stadtverordneten wurde hierbei berücksichtigt. In einem anschließenden Prüfungs- und Auswahlprozess durch die städtische Planungsgruppe zur Umsetzung des Kommunalen Aktionsplans wurden letztlich 23 Maßnahmen für eine priorisierte Umsetzung festgelegt. Das Ergebnis findet sich in einem Katalog einer zweiten Staffel von priorisierten Inklusionsmaßnahmen (siehe Anlage).

 

Das weitere Verfahren sieht vor:

 

·                     Zeitnahe Prüfung der zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen der zweiten Maßnahmenstaffel parallel zur Umsetzung der ersten Maßnahmenstaffel und gegebenenfalls Beginn der Umsetzung.

·                     Maßnahmen, die bereits mit entsprechenden Haushaltsmittel versehen sind, können unmittelbar umgesetzt werden.

·                     Sollten einzelne Maßnahme der zweiten Staffel nicht geplante Mehrkosten verursachen, sind diese der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

·                     Gegen Ende des Jahres 2022 wird die städtische Planungsgruppe den Auswahlprozess für eine dritte Staffel ausgewählter Maßnahmen initiieren und hierzu den Gremien eine Beschlussfassung vorlegen.

·                     In der ersten Hälfte des Jahres 2022 Veröffentlichung eines Inklusionsberichts 2020/2021, der den Fortschritt bei der Umsetzung des KAI in den Jahren 2020 und 2021 dokumentiert.

Anlage:

Katalog einer zweiten Staffel von priorisierten Inklusionsmaßnahmen aus dem „Kommunalen Aktionsplan Inklusion“ und der „Ersten Fortschreibung der Bedarfsplanung für ältere Menschen in Offenbach am Main“

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.