Katalog einer zweiten Staffel von priorisierten Inklusionsmaßnahmen aus dem „Kommunalen Aktionsplan Inklusion“ und der „Ersten Fortschreibung der Bedarfsplanung für ältere Menschen in Offenbach am Main“

 

Folgende Maßnahmen des „Kommunalen Aktionsplans Inklusion“ und der „Ersten Fortschreibung der Bedarfsplanung für ältere Menschen in Offenbach am Main“ werden für eine Umsetzung in einer zweiten Staffel ausgewählt. Die Prioritätensetzung erfolgte durch die thematischen Arbeitsgruppen des KAI und wurde daher beibehalten:

 

Maßnahmen im Handlungsfeld „Erziehung und Bildung“

 

Priorität 1: Angebote der Frühförderung erhöhen - Weiterentwicklung der inklusiven Kita-Entwicklungsplanung für eine Deckung des Bedarfs an Inklusionsplätzen in Krippe und Kita

Um das Angebot für frühkindliche Bildung in Offenbach dem Bedarf an Inklusionsplätzen in Krippe und Kita entsprechend weiter ausbauen zu können, soll die inklusive Kita-Entwicklungsplanung weiterentwickelt sowie ein einheitliches Verfahren unter Berücksichtigung von Parametern wie Fallbesprechung, Qualitätszirkel und Evaluation eingerichtet werden.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 51

 

Priorität 2: Inklusion in der Lehrerausbildung - Bessere Abstimmung und Erweiterung der personellen Ressourcen bei der Ausbildung

Damit die Inklusion in den Schulen, vor allem in den Regel- und Förderschulen, gewährleistet werden kann, ist die Aufnahme des Querschnittthemas Inklusion in der Lehrerausbildung durch Verankerung von sonderpädagogischen Aspekten und Didaktik zur Umsetzung des Inklusionsgedankens im Lehramtsstudium durch das Land Hessen (u.a. mit Hilfe des Staatlichen Schulamts) erforderlich. Der weitere Schwerpunkt der Maßnahme soll bei der Entwicklung und Abstimmung von Verfahren zur Gewährung der Teilhabeassistenten liegen (Qualitätszirkel zur Anpassung und Weiterentwicklung des Verfahrens). Weiterhin sollen Informationsmaterialien für beteiligte Dritte bereitgestellt werden.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 40

 

Priorität 3: Informationsangebot zur aktiven Gestaltung des Übergangs Kita/Grundschule ausbauen

Das Informationsangebot insbesondere für Eltern zum Thema „Übergang von Kita in die Grundschule“ soll ausgebaut werden. Hierzu wird die Erstellung eines „Leitfadens Inklusion“ als Information und Arbeitshilfe für Dienste und Einrichtungen, die den Übergang in die Schule sowie den schulischen Werdegang von Kindern und Jugendlichen begleiten, angestrebt.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 51 in Kooperation mit den Ämtern 40/50

 

 

Maßnahmen im Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“

 

Priorität 1: Ausbau von Angeboten für Menschen mit Behinderungen zur Rückkehr ins Berufsleben nach langer Erwerbsunfähigkeit fördern

In der Stadt Offenbach sollen Angebote unterstützt und gefördert werden, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, nach langer Erwerbsunfähigkeit eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Dies betrifft insbesondere Angebote für gesundete Sucht- und psychisch Kranke für einen möglichen Übergang aus dem Leistungsbereich des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende).

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 58 in Kooperation mit dem Landeswohlfahrtsverband, dem Amt 50 und dem Integrationsamt

Priorität 2: Unterstützung bei der Aufklärung über – auch ehrenamtliche – Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem Renteneintritt

Grundsätzlich gibt es für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeiten des Hinzuverdienstes. Das bedeutet, wer eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezieht, für den gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Hinzuverdienstgrenze ohne Rentenkürzungen von aktuell (im Jahr 2021) bis zu 6.300 Euro. Hat der Versicherte seine Regelaltersgrenze erreicht, kann er unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Eine Erhöhung der Informationsreichweite könnte durch eine Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen Stelle, bspw. durch Informationsveranstaltungen sowie Werbemaßnahmen, erfolgen.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 13 (Ehrenamt)

 

Priorität 3: Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zum Dritten Arbeitsmarkt

Beschäftigungsmöglichkeiten und Teilhabechancen bis zum Renteneintrittsalter sollen durch umfangreiche Informationsangebote für Bürger und Bürgerinnen gefördert werden.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 58 in Kooperation mit Amt 13

 

 

Maßnahmen im Handlungsfeld „Wohnen und Bauen“

 

Priorität 1: Aufruf zur Selbstverpflichtung für die Schaffung sozialgebundenen Wohnraums für Menschen mit Behinderungen

Die Stadt Offenbach wirkt bei Investoren und Wohnungsbaugesellschaften, darunter die GBO, darauf hin, dass im Rahmen einer Selbstverpflichtung ein festgelegter Anteil ihres sozialgebundenen Wohnraums für den Personenkreis der Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt wird.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 60

 

Priorität 2: Nachteilsausgleich für angemessene Unterkunftskosten bei Leistungsberechtigten nach dem SGB XII schaffen

Die Stadt Offenbach prüft die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörige, die leistungsberechtigt nach SGB XII sind, über die geübte Praxis hinaus im Sinne eines Nachteilsausgleichs flexible Grenzen für angemessene Unterkunftskosten einzuräumen. Hierbei könnte die Stadt den Trägern von Wohnungen für Menschen mit Behinderung einen Risikozuschuss von zehn Prozent über der Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft einräumen. So könnte der Träger von Wohnungen das Risiko von Mietausfällen und vorübergehendem Leerstand kompensieren.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 50

 

Weitere Priorität 2: Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen fördert durch Vernetzung die Teilhabemöglichkeiten von behinderten Menschen im Sozialraum

Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Offenbach wirkt darauf hin, dass in den Stadtteilen inklusionsförderliche Angebote und dort agierende Organisationen und Akteure bekannt gemacht, weiterentwickelt und miteinander vernetzt werden. Dadurch soll eine inklusionsfördernde Infrastruktur aufgebaut werden.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 50

 


 

Weitere Priorität 2: Angebotserweiterung barrierefreien und -armen Wohnraums im privaten Mietsektor fördern

Die Stadt Offenbach motiviert durch öffentliche Anerkennung bspw. in Form von Zuschüssen, Auszeichnungen o.ä. private Vermieter (siehe Beispiel Denkmalschutzpreis), vermehrt Wohnraum für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 60

 

 

Maßnahmen im Handlungsfeld „Kultur, Freizeit und Sport

 

Priorität 1: Erstellung von barrierearmen Informationsmaterialien der Offenbacher Einrichtungen und Vereine

Das Angebot an barrierearmen Informationsmaterialien von Einrichtungen und Vereinen wie bspw. Flyer, Kataloge, Webseiten soll ausgebaut sowie mit Hinweisen zu Barrierefreiheit, Mobilität und inklusiven Angeboten - auch in Leichter Sprache - versehen werden.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 13 in Kooperation mit allen Ämtern der Stadtverwaltung

 

Priorität 2: Kulturelle und öffentliche Angebote für Einkommensschwache zugänglich machen

Kulturelle und öffentliche Angebote sollen für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht werden. Wünschenswert wäre die Einführung eines „Offenbach Passes“ für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 13 in Kooperation mit Amt 49

 

Priorität 3: Ehrenamtliche Beschäftigungsmöglichkeiten erschließen

Im Bereich Kultur, Freizeit und Sport sollte die Möglichkeit erörtert werden ehrenamtliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu implementieren. So könnte dies bspw. in Museen, Vereinen oder Senioreneinrichtungen erfolgen.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 13 (Ehrenamt) in Kooperation mit Amt 49

 

 

Maßnahmen im Handlungsfeld „Gesundheit und Pflege“

 

Priorität 1: Verbesserung der hausärztlichen Versorgung von bettlägerigen behinderten Menschen

Für die Gesunderhaltung von bettlägerigen behinderten Menschen kann es unerlässlich sein, dass Medizinerinnen und Mediziner mit dem erforderlichen Fachwissen die Untersuchung im häuslichen Umfeld durchführt, notwendige medizinische Maßnahmen rechtzeitig veranlasst und dass eine Therapiekontrolle durch regelmäßige Hausbesuche stattfindet. Wenn eine behandelnde Medizinerin oder ein behandelnder Mediziner einer bettlägerigen behinderten Person trotz deren Verlangen nicht kommt bzw. nicht kommen kann, sollte eine alternative medizinische Versorgung über gut erreichbare barrierefreie Kontaktmöglichkeiten gewährleistet sein.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 53

 


 

Weitere Priorität 1: Eltern unmittelbar nach Geburt eines behinderten Kindes zuverlässig Informationen über Soforthilfe zur Verfügung stellen

Nach der Geburt eines behinderten Kindes fehlt bei den Eltern das nötige Wissen, auf was sie, orientiert an der Art der Behinderung ihres Kindes, speziell achten müssen und welche Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Diese Informationen sollten mehrsprachig in schriftlicher Form unmittelbar in Kliniken und bei den Kinderärztinnen und Kinderärzten vorhanden sein und den betroffenen Eltern zur Verfügung gestellt werden.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Ämter 51/53

 

Weitere Priorität 1: Kurzfristig mögliche Sicherstellung von kurzzeitigen Assistenzkräften, um Ausfallzeiten von Betreuungspersonen im Pflegeeinsatz zu überbrücken

Durch körperliche und/oder geistige Einschränkungen, aber auch durch Altersgebrechlichkeit sind Menschen bei der Bewältigung der im alltäglichen Leben anfallenden Dinge überfordert und können sie eigenständig nicht mehr erledigen. Sie sind daher auf fremde Hilfe angewiesen. Bei Pflegefällen stellt ein unerwarteter Ausfall der Pflegeperson eine besondere Herausforderung dar. Durch gesetzliche Änderungen wurde der Leistungsanspruch auf Kurzzeit bzw. Verhinderungspflege ausgeweitet. Beratung zu den Angeboten erfolgt bei der Pflegeberatung der Pflegekassen und des Pflegestützpunktes der Stadt Offenbach, eine Ausweitung des Pflegestützpunktes soll geprüft werden. Es soll ein Konzept erstellt werden, dass den kurzfristigen Zugang zu Pflegekräften ermöglicht.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 50 in Kooperation mit der Pflegekasse

 

Priorität 2: Aufbau eines Recovery College: Entwicklung einer Volkshochschule für physische und psychische Gesundheit und Genesung sowie Schulung und Einsatz von Peer-Beratungen

Betroffene und Angehörige von erkrankten oder behinderten Menschen werden durch die damit einhergehenden Maßnahmen zur Gesund- oder der Lebenserhaltung sowie durch die Vielfalt möglicher Förder- und Hilfsmöglichkeiten vor bisher unbekannte Aufgaben und Fragen gestellt, die spezielles Fachwissen erfordern. Dieses Fachwissen könnte bei anderen Betroffenen mit bereits vorhandenen Erfahrungen abgegriffen und in allgemeinverständliche Form gebracht werden. Um an die hierfür geeigneten Personen zu gelangen, würde eine zentral unterstützende Informationsstelle sehr nützlich sein. Die EUTB-Beratungsstelle in Stadt und Kreis Offenbach ist eine solche Stelle. Die Maßnahme zielt daher in erster Linie auf deren weiteren Erhalt.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 43

 

Priorität 3: Gesundheitsbezogene Öffentlichkeitsarbeit (Einsatz öffentlicher Medien, Erstellung übersichtlicher Infoflyer und Ratgeber in einfacher oder Leichter Sprache, fachliche Schulungen, Qualifizierungen)

Die Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung der Gesundheit aller Bevölkerungsgruppen soll ausgebaut werden, indem es leichter wird, geeignete medizinische und andere Gesundheitseinrichtungen zu finden. Hierzu sollen frequentierte Orten wie z.B. Schulen, Krankenhäuser, Arbeitsplätze (Betriebsärztinnen und -ärzte) genutzt werden, Informationen sollen in einfacher oder Leichter Sprache angeboten werden, Schulungen und Vorträge (z.B. mit VHS oder Selbsthilfeorganisationen) sollen das Gesundheitswissen auch für Fachkräfte vertiefen helfen.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 53

 

 

 

 

Maßnahmen im Handlungsfeld „Mobilität und Barrierefreiheit“

 

Priorität 1: Barrierefreie Umsetzung der Internetplattform der Stadt Offenbach nach BITV 2.0

Barrierefreie Zugänglichkeit auch in den digitalen Medien ist die Grundlage für die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Das bedeutet, dass Informationen, Nachrichten, Internetseiten, Facebook und Twitter unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0) so aufbereitet werden müssen, dass sie von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können.

Federführende Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 13

 

Priorität 2: Informationen im Zwei-Sinne-Prinzip zur Verfügung stellen

Damit alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zu wichtigen Informationen im Zusammenhang z.B. von öffentlichen (Groß-)Veranstaltungen, Wahlen, Verkehrsunfällen, Demonstrationen oder Naturkatastrophen erhalten, ist das Zwei-Sinne-Prinzip zu berücksichtigen und Informationen sind über Alarmsirenen, Smartphone-Apps oder Anzeigetafeln sowohl akustisch oder visuell zu übermitteln.

Federführung der Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 13

 

Weitere Priorität 2: Umfassende Information und Aufklärung über Barrierefreiheit bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen

Die Stadt Offenbach wird dazu aufgefordert, Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, in öffentlichen Gebäuden sowie in allen Bereichen des öffentlichen Interesses zu gewährleisten, damit alle Bürgerinnen und Bürger die Einrichtungen ohne Einschränkungen nutzen können.

Federführung der Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 60

 

Priorität 3: Erstellung und Aktualisierung eines auf dem Zwei-Sinne-Prinzip aufgebauten Behindertenführers der Stadt Offenbach insbesondere zur Barrierefreiheit von Einrichtungen und Geschäften des Einzelhandels

Die Stadt Offenbach soll einen auf dem Zwei-Sinne-Prinzip aufgebauten Behindertenführer der Stadt Offenbach zur Barrierefreiheit von Einrichtungen und Geschäften des Einzelhandels, Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen erstellen. Hierzu sollen alle Einrichtungen, Geschäfte, Arztpraxen, Veranstaltungsorte mit Angabe wie über Barrierefreiheit, Behinderten-WCs und Rampen im Stadtgebiet erfasst werden.

Federführung der Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 50

 

Weitere Priorität 3: Einrichtung eines Informationsportals nach dem Zwei-Sinne-Prinzip zur Meldung von Missständen im Bereich der Inklusion in der Stadt Offenbach

Zur Meldung von Inklusionsbarrieren wird die Stadt Offenbach zur Einrichtung eines Informationsportals nach dem Zwei-Sinne-Prinzip angehalten, das Informationen über Inklusionsbarrieren akustisch und visuell zur Verfügung stellt.

Federführung der Zuständigkeit für die Umsetzung: Amt 32