Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. März 2022
TOP 9
Gießkannenwagen und Sitzgelegenheiten für die Offenbacher Friedhöfe
Antrag CDU vom 10.01.2022, 2021-26/DS-I(A)0216
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 26.01.2022,
2021-26/DS-I(A)0216/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0216/1, 2021-26/DS-I(A)0216
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Anschaffung einer angemessenen Anzahl von
1. Leih-Gießkannenwagen;
2. Leih-Klappstühlen;
3. zusätzlichen Parkbänken;
für die Offenbacher Friedhöfe umgesetzt werden kann. Hierbei soll auch geprüft werden, ob die Finanzierung über Sponsorenwerbung möglich ist.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0216/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird um die fettgedruckte Passage ergänzt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Anschaffung einer angemessenen Anzahl von
1. Leih-Gießkannenwagen;
2. Leih-Klappstühlen;
3. zusätzlichen Parkbänken;
für die Offenbacher Friedhöfe umgesetzt werden kann. Hierbei soll auch geprüft werden, ob die Finanzierung über Sponsorenwerbung möglich ist.
2021-26/DS-I(A)0216
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Anschaffung einer angemessenen Anzahl von
1. Leih-Gießkannenwagen;
2. Leih-Klappstühlen;
für die Offenbacher Friedhöfe umgesetzt werden kann. Hierbei soll auch geprüft werden, ob die Finanzierung über Sponsorenwerbung möglich ist.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.