Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. März 2022

 

 

TOP 15

Anlagerichtlinien für die Stadt Offenbach

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 21.02.2022, 2021-26/DS-I(A)0225

Ergänzungsantrag FREIE WÄHLER vom 02.03.2022, 2021-26/DS-I(A)0225/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0225

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt eine Anlagerichtlinie zu erstellen, die sowohl die Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung beachtet als auch sozial-ökologische Kriterien wo umsetzbar einbezieht.

Es ist regelmäßig zu prüfen, ob durch Veränderungen am Markt, z.B. durch neue Optionen für Anlagen nach sozial-ökologischen Kriterien, eine Anpassung der Anlagerichtlinie angezeigt ist.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0225/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0225 wird wie nachstehend ergänzt:

 

Die erstellte Anlagenrichtlinie ist im Ausschuss HFDB vorzustellen sowie der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0225

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt eine Anlagerichtlinie zu erstellen, die sowohl die Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung beachtet als auch sozial-ökologische Kriterien wo umsetzbar einbezieht.

Es ist regelmäßig zu prüfen, ob durch Veränderungen am Markt, z.B. durch neue Optionen für Anlagen nach sozial-ökologischen Kriterien, eine Anpassung der Anlagerichtlinie angezeigt ist.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.