Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. März 2022
TOP 15
Anlagerichtlinien für die Stadt Offenbach
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 21.02.2022, 2021-26/DS-I(A)0225
Ergänzungsantrag FREIE WÄHLER vom 02.03.2022, 2021-26/DS-I(A)0225/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0225
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt eine Anlagerichtlinie zu erstellen, die sowohl die Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung beachtet als auch sozial-ökologische Kriterien wo umsetzbar einbezieht.
Es ist regelmäßig zu prüfen, ob durch Veränderungen am Markt, z.B. durch neue Optionen für Anlagen nach sozial-ökologischen Kriterien, eine Anpassung der Anlagerichtlinie angezeigt ist.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0225/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0225 wird wie nachstehend ergänzt:
Die erstellte Anlagenrichtlinie ist im Ausschuss HFDB vorzustellen sowie der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
2021-26/DS-I(A)0225
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt eine Anlagerichtlinie zu erstellen, die sowohl die Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung beachtet als auch sozial-ökologische Kriterien wo umsetzbar einbezieht.
Es ist regelmäßig zu prüfen, ob durch Veränderungen am Markt, z.B. durch neue Optionen für Anlagen nach sozial-ökologischen Kriterien, eine Anpassung der Anlagerichtlinie angezeigt ist.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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