Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.12.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. März 2022
TOP 20
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Ortskern Bürgel"
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Antrag CDU vom 23.02.2022, 2021-26/DS-I(A)0230
Ergänzungsantrag CDU vom 09.03.2022, 2021-26/DS-I(A)0230/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0230/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0230 wird wie nachstehend ergänzt:
3. unten:
Die Parzelle Nr. 16/1 (katholische Kirchengemeinde St. Pankratius) wird ebenfalls von der Veränderungssperre ausgenommen. Gleichwohl müssen sich mögliche Neu- und Umbauten dort in der Gestaltung an der unmittelbar angrenzenden Gesamtanlage gemäß § 2 Abs.3 HDSchG orientieren und Formen der vormalig auf dieser Parzelle liegenden Bauten gestalterisch aufnehmen.
6.:
Ein Vorentwurf eines Bebauungsplans ist zur Kenntnisnahme als
Planungshilfe und Hinweis auf speziell zu berücksichtigende Aspekte angefügt. Dieser Vorentwurf hat informativen Charakter und kann als Grundlage für den Bebauungsplan genutzt werden.
Die Anlagen von 2021-26/DS-I(A)0230/1 und 2021-26/DS-I(A)0230 sind Bestandteil des Originalprotokolls.
2021-26/DS-I(A)0230
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. Für das Gebiet des erweiterten historischen Ortskerns Bürgel, in der
Gemarkung Bürgel, Flur 1, ist ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung
„Ortskern Bürgel" aufzustellen.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt begrenzt:
Im Westen:
von der Schöffenstraße, der östlichen Grenze der Parzelle Nr. 875/13 bis zum
Beginn der Straße Am Maingarten, der Straße Am Maingarten
Im Norden:
von der südlichen Grenze der Parzelle Nr. 759/8, der südlichen Grenze der
Parzelle Nr. 759/7, der Gerhard-Becker-Straße, der südlichen Grenze der Parzelle
Nr. 662/2, der südlichen Grenze der Parzelle 675/2, von der östlichen Grenze der
Parzelle Nr. 694/1, dem weiteren Verlauf der Stiftstraße nach Osten
Im Osten:
von der Von-Behring-Straße
Im Süden:
von der Alicestraße
Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem beigefügten
Übersichtsplan (Anlage) dargestellt.
2. Der Bereich des Ortskerns Bürgel soll in seiner Eigenart als erweitertes
historisches Ortszentrum mit seiner historisch baulichen Struktur erhalten bleiben
und in den infrastrukturellen Anforderungen auf technische Entwicklungen hin
angepasst und für zukünftige Entwicklungen hin aufgestellt werden.
Neubauten dürfen maximal den Primärenergiebedarf erfordern, der den
Anforderungen des KfW-Förderprogramms EH40 (Stand 31.1.2022) entspricht.
Wenn die gesetzlichen Anforderungen einen niedrigeren Wert verlangen, ist dieser
niedrigere Wert maßgebend.
3. Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird innerhalb des Geltungsbereichs eine
Veränderungssperre gem. § 14 BauGB in Kraft gesetzt.
Ausgenommen von dieser Veränderungssperre sind Dachaufstockungen, die
bereits erstellt waren und zwischenzeitlich abgebaut oder durch
Kriegseinwirkungen zerstört und nur provisorisch erstellt, bzw. das darunter
liegende Geschoss nur einen Dachabschluss erhielt. Ein Neuaufbau, der dieser
Ausnahme zur Veränderungssperre entsprechen kann, muss sich am
ursprünglichen Dachaufbau in Größe und Gestaltung orientieren.
Darüber hinaus müssen Geschossanzahl sowie Trauf- und Firsthöhen historischer
Gebäude erhalten bleiben.
Die besonders zu schützenden Fachwerkgebäude müssen im Falle eines
technisch begründeten Abbruchs exakt rekonstruiert werden. Hierzu sind für die
Wahl der Materialien und Art des Aufbaus die gleichen Maßstäbe anzusetzen wie
im Falle einer denkmalgerechten Sanierung.
Des Weiteren ausgenommen von der Veränderungssperre sind
Sanierungsarbeiten an Einzelkulturobjekten oder Teilen der Gesamtanlage, die
durch die Denkmalschutzbehörden genehmigt wurden bzw. bei Objekten, die
nicht einer Unterschutzstellung im Sinne des Denkmalschutzes unterliegen,
technisch notwendige Reparaturarbeiten, deren ein Verzug zu Folgeschäden
führen würde.
Von der Veränderungssperre sind darüber hinaus nachfolgende Parzellen
ausgenommen: Nr. 626/1, Nr. 583/1, Nr. 584/4, Nr. 585/4, Nr. 582/3, Nr. 582/4,
Nr. 579/8, Nr. 579/9, Nr. 578/4, Nr. 486/4, Nr. 507/4, Nr. 515/1, Nr. 544/3,
Nr. 546/3, Nr. 543/1, Nr. 463/4, Nr. 459/2
4. Weitere Ziele und Zwecke der Planung sind:
· Sicherung und Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungsfunktionen
· Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts
5. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortskern Bürgel“ wird der
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 526 „für das Gebiet in der Gemarkung Bürgel,
Flur 1, zwischen den nördlichen Grenzen der Flurstücke 932, 761/3 und 759/12,
der Gerhard-Becker-Straße, der Stiftstraße und der Straße ,Am Maingarten‘ “ an
dessen südlichem Rand geändert.
Die Anlagen von 2021-26/DS-I(A)0230/1 und 2021-26/DS-I(A)0230 sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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