Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. März 2022

 

 

 

 

 

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Stationäre und mobile Impfangebote – Mobiles Impfen 2.0

hier: Vertragsverlängerung und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem.

§ 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-051 (Dez. II, Amt 53) vom 23.02.2022,

2021-26/DS-I(A)0234

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der bestehende Dienstleistungsvertrag für stationäre und mobile Impfangebote in der Stadt Offenbach, zunächst bis 30.04.2022, an die Ecolog Deutschland GmbH wird bis zum 30.09.2022 verlängert.

 

2.     Die Kosten für das stationäre und mobile Impfangebot werden zu 100 % durch Zuwendungen des Landes und des Bundes gedeckt.

 

3.     Für die Ausweitung der Impfkapazität sowie die Verlängerung des Dienstleistungsvertrages werden in 2022 überplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO in Höhe von 3.750.000,00€ auf dem Produktkonto 07030100.6179000253 „mobiles Impfen“ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Einnahmen aus Erstattungen des Landes / Bundes in selber Höhe auf dem Produktkonto 07030100.5481000053 „Erstattungen mobiles Impfzentrum“.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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