Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. März 2022

 

 

 

 

 

TOP 26

Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der

weiterführenden Straßen

hier: Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-061 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.02.2022,

2021-26/DS-I(A)0236

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0754 vom 05.03.2020 wird wie folgt angepasst:

 

2.     Der Erhöhung des Projektbudgets auf Basis der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Kostenschätzung von 52.470.000,00 € um 7.530.000,00 € auf insgesamt 60.000.000,00 € wird zugestimmt.

Eine Prüfung durch das Revisionsamt ist zum jetzigen Zeitpunkt auf der Basis einer Kostenschätzung der Kostenansätze nach dortiger Rückmeldung nicht möglich. Das Revisionsamt behält sich vor, die gesamten Kosten später im Rahmen der Schlussprüfung abschließend zu prüfen.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2022 durch das RP Darmstadt wie folgt bereitgestellt: Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“, Investitionsnummer 1204010900601301

Haushaltsmittel bis 2020:                       46.470.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                6.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                                2.000.000,00 €

Überplanmäßige Mittel 2022:                   2.530.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                3.000.000,00 €

Gesamt:                                                     60.000.000,00 €

 

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.530.000,00 € erfolgt zur Vermeidung eines Baustopps mittels Beschluss gemäß § 100 HGO überplanmäßig.

 

Die Deckung erfolgt durch die Reduzierung der Planmittel 2022 um 2.530.000,00 € auf dem Produktkonto 13020100.0952000060, Investitionsnummer 1302010900601201 „Hochwasserschutz (Stadtanteil)“.

 

Um das Vorhaben „Hochwasserschutz (Stadtanteil)“ wie vorgesehen zu realisieren, müssen diese Mittel im Haushalt 2023 wieder bereitgestellt werden. Dies erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2023.

 

Die Mittel für das Projekt „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 von 2.000.000,00 € um 1.000.000,00 € auf 3.000.000,00 € zu erhöhen.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung 2022 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

60.000.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenanteil Bund (Bescheid vom 24.10.2019):                    11.208.000,00 €

Land Hessen GVFG (Bescheid vom 14.10.2021):                17.098.000,00 €

Land Hessen GVFG (Prognose Erhöhungsantrag 2022):      8.399.000,00 €

Straßenbeiträge (aktualisiert im Dezember 2019):                  4.520.000,00 €

Übernahme durch Stadt Frankfurt

(unverändert vom 16.07.2015):                                                   8.775.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                                      10.000.000,00 €

Gesamt:                                                                                         60.000.000,00 €

 

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel ist in den folgenden Haushaltsplanungen vorzunehmen.

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 1.241.816,00 €/p. a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die im Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss aus dem Jahr 2015 benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung