Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.11.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. März 2022

 

 

TOP 30

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Aufnahme in das Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren";

Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-070 (Dez. I und IV, Amt 80 und 60) vom 23.02.2022, 2021-26/DS-I(A)0240

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für die Projekte

der Umnutzung und Umgestaltung des Rathaus-Pavillons, sowie für die Verstetigung einer Bürgerbeteiligung die Aufnahme in das Bundes-Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zu beantragen.

 

  1. Gemäß den Anforderungen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Bundesförderprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten bereitgestellt werden.

Die Gesamtkosten belaufen sich innerhalb 2022-2023 auf 350.000 €. Der kommunale Eigenanteil beträgt 87.500 €.

 

  1. Die Finanzierung der Ausgaben von insgesamt 50.000 € für die Verstetigung der Bürgerbeteiligung erfolgt über das Produktkonto 15010100.6861000180 „Innenstadtmarketing“ von Amt 80. Die Finanzierung der Ausgaben von insgesamt 300.000 € der vertiefenden Objektplanung für die Umgestaltung des Rathaus-Pavillons erfolgt über das Produktkonto 01011300.6161000560 „Raumprojektbudget“ von Amt 60.

 

Die erforderlichen Mittel stehen in den Haushalten 2022 und 2023 zur Verfügung.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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