Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Dezember 2021

 

 

 

TOP 3

Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

 

a) Stellungnahmen der Fraktionen zum Haushaltsplan RJ 2022

b) Beratung der Produktbereiche 01 - 16

c) Beratung des Stellenplans 2022

d) Beratung der Haushaltssatzung, des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2022 sowie der Haushaltsbegleitanträge

 

 

Hierzu folgende Anträge:

 

Mag. Vorlagen:                                            2021-26/DS-I(A)0130

                                                                       2021-26/DS-I(A)0131 (StellPl.)

                                                                       2021-26/DS-I(A)0132 (HSK)

                                                                       2021-26/DS-I(A)0169 (WPl. EKO)

                                                                       2021-26/DS-I(A)0172 (WPl. ESO)

                                                                       2021-26/DS-I(A)0174 (WwPl.)                 

 

 

SPD B‘90/Die Grünen, CDU,                    2021-26/DS-I(A)0182 (Pb 01)

DIE LINKE., FDP und OfA                       

 

SPD B‘90/Die Grünen, DIE LINKE.,        2021-26/DS-I(A)0183 (Pb 01)

FDP und OfA                                                                                 

 

SPD B‘90/Die Grünen, FDP                     2021-26/DS-I(A)0176 (HH-Begleitantrag)

                                                                       2021-26/DS-I(A)0174/1 (Ergänzungsantrag)

 

CDU                                                              2021-26/DS-I(A)0180 (Pb 03)

2021-26/DS-I(A)0175 (Pb 06)

                                                                       2021-26/DS-I(A)0181 (Pb 12)

 

DIE LINKE.                                                  2021-26/DS-I(A)0177 (Hh-Begleitantrag)

                                                                       2021-26/DS-I(A)0178 (Hh-Begleitantrag)

                                                                      

FREIE WÄHLER                                        2021-26/DS-I(A)0184

2021-26/DS-I(A)0184/1

2021-26/DS-I(A)0184/1/1

2021-26/DS-I(A)0184/1/1/1

2021-26/DS-I(A)0184/1/1/1/1

 

 

 

 

Ausschussvorsitzender HFDB                 2021-26/DS-I(A)0130/1/1 Änderungsliste zum Ergebnishaushalt 2022

                                                                      

                                                                       2021-26/DS-I(A)0130/1 Änderungsliste zum
                                                                       Ergebnishaushalt 2022

2021-26/DS-I(A)0130/2/1 Änderungsliste zum Finanzhaushalt 2022 inkl. der Änderungen im Investitionsprogramm

                                                                      

2021-26/DS-I(A)0130/2 Änderungsliste zum Finanzhaushalt 2022 inkl. der Änderungen im Investitionsprogramm

 

                                                                       2021-26/DS-I(A)0130/3/1 Änderungsliste zu
                                                                       den Verpflichtungsermächtigungen 2022

                                                                      

                                                                       2021-26/DS-I(A)0130/3 Änderungsliste zu
                                                                       den Verpflichtungsermächtigungen 2022

 

2021-26/DS-I(A)0131/1 „2. Änderungsliste zum Stellenplan“ 2022

 

                                                                      

 

 

a) Stellungnahmen der Fraktionen zum Haushaltsplan RJ 2022

 

Hierzu sprechen: Frau Stv. Helena Wolf (SPD), Herr Stv. Tobias Dondelinger (B‘90/DIE Grünen), Frau Stv. Dr. Sybille Schumann (B‘90/DIE Grünen), Herr Stv. Roland Walter (CDU), Herr Stv. Sven Malsy (DIE LINKE.), Frau Stv. Christin Thüne (AfD), Herr Stv. Dominik Schwagereit (FDP), Frau Stv. Dr. Annegrette Scharper-Herget (OfA) und Herr Stv. Dennis Lehmann (FREIE WÄHLER)

 

Weiter haben zu TOP 3 gesprochen:

 

Herr Stv. Hans-Joachim Münd (AfD), Frau Stv. Kim-Sarah Speer (CDU), Herr Stv. Andreas Bruszynski (CDU), Herr Stadtkämmerer Martin Wilhelm, Herr Stv. Markus Philippi (DIE LINKE.), Herr Stv. Georg Schneider (FDP) und Herr OB Dr. Felix Schwenke

 

 

b) Beratung der Produktbereiche 01 - 16

 

Änderungslisten

 

Herr Stadtkämmerer Martin Wilhelm stellt für die Mitglieder des Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Ausschusses für Beteiligungen am 22. November 2021 Änderungslisten zum Ergebnishaushalt 2022, zum Finanzhaushalt 2022 inkl. der Änderungen im Investitionsprogramm und zu den Verpflichtungsermächtigungen 2022 zur Verfügung.

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Bruszynski (CDU), erhebt diese Änderungslisten jeweils zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung.

 

Am 29. November 2021 erhalten die Mitglieder des Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Ausschusses für Beteiligungen von Herrn Stadtkämmerer Wilhelm weitere Änderungslisten zum Ergebnishaushalt 2022 und Stellenplan 2022. Der Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Bruszynski (CDU) erhebt auch diese Listen jeweils zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung.

 

In der Sondersitzung des Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Ausschusses für Beteiligungen vom 01. Dezember 2021 legt Herr Stadtkämmerer Wilhelm eine weitere Änderungsliste zum Finanzhaushalt 2022 inkl. der Änderungen im Investitionsprogramm und Verpflichtungsermächtigungen 2022 sowie die 2. Änderungsliste zum Stellenplan vor. Der Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Bruszynski (CDU) erhebt auch diese Listen zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Änderungsliste zum Ergebnishaushalt 2022
Antrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 29.11.2021, 2021-26/DS-I(A)130/1/1

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zum Ergebnishaushalt 2022.

 

 

Änderungsliste zum Ergebnishaushalt 2022

Antrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 22.11.2021, 2021-26/DS-I(A)130/1

 

Beschlusslage:

 

Durch Annahme von 2021-26/DS-I(A)130/1/1 entfällt die Abstimmung über 2021-26/DS-I(A)130/1.

 

 

Änderungsliste zum Finanzhaushalt 2022 inklusive der Änderungen im Investitionsprogramm,

Antrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 01.12.2021, 2026-26/DS-I (A)130/2/1

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zum Finanzhaushalt 2022 inkl. den Änderungen im Investitionsprogramm.

 

 

Änderungsliste zum Finanzhaushalt 2022 inklusive der Änderungen im Investitionsprogramm,

Antrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 22.11.2021, 2021-26/DS-I (A)130/2

 

Beschlusslage:

 

Durch Annahme von 2021-26/DS-I(A)130/2/1 entfällt die Abstimmung über 2021-26/DS-I(A)130/2.

 

 

Änderungsliste zu den Verpflichtungsermächtigungen 2022,

Antrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 01.12.2021, 2021-26/DS-I (A)0130/3/1

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zu den Verpflichtungsermächtigungen 2022.

 

 

Änderungsliste zu den Verpflichtungsermächtigungen 2022,

Antrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 22.11.2021, 2021-26/DS-I (A)0130/3

 

Beschlusslage:

Durch Annahme von 2021-26/DS-I(A)130/3/1 entfällt die Abstimmung über 2021-26/DS-I(A)130/3.

 

 

Nachrichtlich:

 

2. Änderungsliste zum Stellenplan

Antrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 22.11.2021, 2021-26/DS-I (A)0131/1

 

Die Abstimmung über diese Änderungsliste erfolgt bei der Abstimmung über den Stellenplan.

 

 

Alle Änderungslisten sind Bestandteil des Originalprotokolls

 

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“

 

Hierzu die DS

SPD, B´90/Die Grünen, CDU, Die LINKE.,
FDP und OfA                                                                       2021-26/DS-I(A)0182

 

SPD, B´90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP, OfA                        2021-26/DS-I(A)0183

 

FREIE WÄHLER                                                                2021-26/DS-I(A)0184

                                                                                               2021-26/DS-I(A)0184/1

                                                                                               2021-26/DS-I(A)0184/1/1

                                                                                               2021-26/DS-I(A)0184/1/1/1

                                                                                               2021-26/DS-I(A)0184/1/1/1/1

 

 

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Anpassung des Verteilerschlüssels der Fraktionsmittel (Pb 01)

Antrag SPD, B´90/Die Grünen, CDU, Die LINKE., FDP und OfA vom 01.12.2021, 2021-26/DS-I(A)0182

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.)  Für die Personalkosten der Faktionen wird ab 01.01.2022 folgende Regelung getroffen:

 

Es wird ein mtl. Zuschuss für die Kosten einer fiktiven Personalausstattung festgelegt. Diese Summe wird grundsätzlich bei der Aufstellung des Haushalts für das folgende Jahr um die tarifliche Erhöhung des Vorjahres für das Tarifpersonal des Öffentlichen Dienstes angepasst. Für das Jahr 2022 beläuft sich dieser Zuschuss auf 8.400,00 € (100%).

 

Es wird eine fiktive Personalausstattung wie folgt mtl. bezuschusst:

 

Fraktionssitze

Verteilerschlüssel

3

68 %

4

81 %

5

94 %

6

107 %

7

115 %

8

123 %

9

131 %

10

139 %

11

147 %

12

155 %

13

163 %

14

180 %

ab 15

200 %

 

2.)  Die bisherigen weiteren Regelungen zu Sachkosten, Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung von Büroausstattung werden wie bisher in der Anlage zum Haushalt „Übersicht über die Mittel der Fraktionen“ fortgeführt und bleiben unverändert.

 

3.)  Eine entsprechende tabellarische Übersicht über die den Fraktionen zur Verfügung gestellten Mitteln ist mit den unter 1.) genannten Änderungen zu erstellen und wie üblich dem Haushalt als Anlage „Übersicht über die Mittel der Fraktionen“ beizufügen.

 

 


Empowerment durch Politisches Mentoring für Mädchen und junge Frauen in Offenbach (Pb 01)

Antrag SPD, B´90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und Ofa vom 01.12.2021, 2021-26/DS-I(A)0183

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Im Jahr 2022 soll das Programm „Empowerment durch Politisches Mentoring für Mädchen und junge Frauen in Offenbach“ stattfinden. Ziel des Programmes ist es, junge Frauen und Mädchen aus Offenbach für (Kommunal-)Politik zu begeistern und diese in einem Mentorinnen-Programm mit den jungen weiblichen Stadtverordneten zu vernetzen.

 

Das Programm soll organisatorisch an das Stadtverordnetenbüro angegliedert sein und mit einem Budget in Höhe von 3000 € ausgestattet werden. Das neu einzurichtende Untersachkonto „Empowerment durch Politisches Mentoring für Mädchen und junge Frauen in Offenbach“ im Produkt „Stadtverordnetenversammlung und Ausländerbeirat“ wird in den Deckungskreis 500 aufgenommen.

 

Das Programm soll regelmäßig evaluiert werden, um auf Grundlage dieser Evaluation über die Fortführung und Entwicklung des Programms zu entscheiden.

 

Haushaltsbegleitantrag

Vorbildliche Sparsamkeit: nicht abgerufene Geldmittel der Fraktionen für Sanierung von Gehwegen verwenden (Pb 01)

Antrag FREIE WÄHLER vom 01.12.2021, 2021-26/DS-I(A)0184

Änderungsantrag FREIE WÄHLER zu 2021-26/DS-I(A)0184 vom 01.12.2021, 2021-26/DS-I(A)0184/1

Änderungsantrag FREIE WÄHLER zu 2021-26/DS-I(A)0184/1 vom 01.12.2021, 2021-26/DS-I(A)0184/1/1

Änderungsantrag FREIE WÄHLER zu 2021-26/DS-I(A)0184/1/1 vom 01.12.2021, 2021-26/DS-I(A)0184/1/1/1

Änderungsantrag FREIE WÄHLER zu 2021-26/DS-I(A)0184/1/1/1

vom 01.12.2021, 2021-26/DS-I(A)0184/1/1/1/1

 

 

Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0184/1/1/1/1

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die nicht abgerufenen Geldmittel der durch die Kommunalwahl 2021 ausgeschiedenen FNO-Fraktion, nicht unter den jetzt vorhandenen Fraktionen aufzuteilen, sondern für die Realisierung einer digitalen Plattform für den Einzelhandel zu verwenden.

 

 

2021-26/DS-I(A)0184/1/1/1

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die nicht abgerufenen Geldmittel der durch die Kommunalwahl 2021 ausgeschiedenen FNO-Fraktion, nicht unter den jetzt vorhandenen Fraktionen aufzuteilen, sondern für die Realisierung besserer Beleuchtung (insbesondere den Mainufer-Radweg) zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls zu verwenden.

 

 

2021-26/DS-I(A)0184/1/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die nicht abgerufenen Geldmittel der durch die Kommunalwahl 2021 ausgeschiedenen FNO-Fraktion, nicht unter den jetzt vorhandenen Fraktionen aufzuteilen, sondern zum Bau von E-Ladestationen zur Förderung der Verkehrswende zu verwenden.

 

 

2021-26/DS-I(A)0184/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die nicht abgerufenen Geldmittel der durch die Kommunalwahl 2021 ausgeschiedenen FNO-Fraktion, nicht unter den jetzt vorhandenen Fraktionen aufzuteilen, sondern dem Budget für das Projekt "Bike Offenbach" zuzuführen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0184

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die nicht abgerufenen Geldmittel der durch die Kommunalwahl 2021 ausgeschiedenen FNO-Fraktion, nicht unter den jetzt vorhandenen Fraktionen aufzuteilen, sondern für die Sanierung von Geh- und Fußwegen in Offenbach zu verwenden.

 

 

Beschlusslage:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieser Anträge jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 01.


Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“

 

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 02.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“

 

Hierzu DS

CDU                                                                                      2021-26/DS-I(A)0180

 

 

Haushaltsbegleitantrag

„Allgemeine Schulsanierungsmaßnahmen“ (Pb 03)

Antrag CDU vom 01.12.2021, 2021-26/DS-I(A)0180

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat wird beauftragt,

 

die unter dem Produktkonto 03130100 6161000060

„Allgemeine Schulsanierungsmaßnahmen“ vorgesehenen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Folgejahre in Höhe von 2.000.000 € einzustellen.

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 03.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“

 

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 04.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“

 

Hierzu die DS
Magistratsvorlage                                                   2021-26/DS-I(A)0169 (WPl. EKO)

 

 

Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach (Pb 5)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-380 (Dez. II, Amt 57) vom 10.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0169

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten

Offenbach für das Geschäftsjahr 2022, der im

 

1.1      Erfolgsplan

 

bei Aufwendungen in Höhe von T€ 46.190 und Erträgen in Höhe von T€ 46.270 (einschließlich des Erhalts von Betriebskostenzuschüssen gemäß Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main in Höhe von T€ 24.000) mit einem Jahresgewinn von T€ 80 abschließt;

 

und im

 

1.2      Vermögensplan

 

bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 432 und Investitionen in Höhe von T€ 352 mit einem Jahresgewinn von T€ 80 abschließt;

 

1.3      Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt.

 

1.4      einschließlich der Stellenübersicht

 

            und der

 

1.5      Finanzplanung

 

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

2.         Kassenkredite werden nicht beansprucht.

 

 

Die Anlage (Wirtschaftsplan 2022) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieses Antrages jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 05.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“

 

Hierzu DS

CDU                                                                          2021-26/DS-I(A)0175

 

 

Haushaltsbegleitantrag

„Allgemeine Sanierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten“ (Pb 06)

Antrag CDU vom 01.12.2021, 2021-26/DS-I(A)0175

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

die unter dem Produktkonto 06010500 6161000060

„Allgemeine Sanierungsmaßnahme in Kindertagesstätten“ vorgesehenen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Folgejahre in Höhe von 500.000 € einzustellen.

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 06.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 07 „Gesundheitsdienste“

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 07.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 08 „Sportförderung“

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 08.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 09 „Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation“

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 09.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 10 „Bauen und Wohnen“

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 10.

 

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 11 „Ver- und Entsorgung“

 

Hierzu die DS
Magistratsvorlage                                                   2021-26/DS-I(A)0172 (WPl. ESO)

 

 

Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-389 (Dez. III, ESO) vom 10.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0172

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2022 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:

 

1.  Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1.    Erfolgsplan                                                                                  

          Erträge                                                                                           €    82.479.868

          Aufwendungen                                                                             €    80.511.395
Jahresüberschuss                                                                       €      1.968.473

1.2.   Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel)                                                    €      5.485.000
Kreditaufnahme                                                                           €      8.259.000

          Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage                              €             -
Summe                                                                                          €    13.744.000

Kredittilgung                                                                                 €      2.228.000
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse                            €         326.000
Investitionen                                                                                 €    11.190.000
Summe                                                                                          €    13.744.000

 

2.  Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 11.190.000 festgesetzt.

 

3.  Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 9.000.000 festgesetzt.

 

4.  Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf €
 1.000.000 festgesetzt.

 

5.  Stellenplan

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2022 ist.

 

6.  Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2022 ist.

 

Die Anlage (Wirtschaftsplan 2022) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieses Antrages jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 11.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 12 „Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV“

Hierzu DS

CDU                                                                          2021-26/DS-I(A)0181

 

Haushaltsbegleitantrag

„Allgemeine Straßensanierungsmaßnahmen“ (Pb 12)

Antrag CDU vom 01.12.2021, 2021-26/DS-I(A)0181

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

die unter dem Produktkonto 12010100 6165000160

„Allgemeine Straßensanierungsmaßnahmen“ vorgesehenen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Folgejahre in Höhe von 1.500.000 € einzustellen.

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 12.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 13 „Natur- und Landschaftspflege“

Hierzu die DS
Magistratsvorlage                                                   2021-26/DS-I(A)0174

SPD, B´90/Die Grünen und FDP                         2021-26/DS-I(A)0174/1

 

 

Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2022 (Pb 13)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-398 (Dez. I, Amt 80) vom 24.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0174

Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 01.12.2021,2021-26/DS-I(A)0174/1

 

 

 

2021-26/DS-I(A)0174/1, 2021-26/DS-I(A)0174

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan

einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 wird zugestimmt.

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme der wirtschaftlichen

Nutzung des Waldes oder durch andere naturschutzfachliche

Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können. Dabei sind

ökologische und umweltrechtliche Aspekte zwingend einzubeziehen. Außerdem darf dabei das Defizit des Waldwirtschaftsplans im Vergleich zur Mittelfristplanung nicht vergrößert werden. Bis zur Vorlage dieses Berichtes sollen im Wald, außer zum

Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden. Weiterhin soll geprüft werden,

inwieweit die Gestaltung und Pflege eines naturnahen Waldrandes ebenfalls zur

Gewinnung von Öko-Punkten beitragen kann.

 

 

Die Anlage (Waldwirtschaftsplan 2022) ist Bestandteil des Originalprotokolls

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0174/1

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt.

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme der wirtschaftlichen

Nutzung des Waldes oder durch andere naturschutzfachliche

Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können. Dabei sind

ökologische und umweltrechtliche Aspekte zwingend einzubeziehen. Außerdem darf dabei das Defizit des Waldwirtschaftsplans im Vergleich zur Mittelfristplanung nicht vergrößert werden Bis zur Vorlage dieses Berichtes sollen im Wald, außer zum

Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden. Weiterhin soll geprüft werden,

inwieweit die Gestaltung und Pflege eines naturnahen Waldrandes ebenfalls zur

Gewinnung von Öko-Punkten beitragen kann.

 

2021-26/DS-I(A)0174

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan

einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 wird zugestimmt.


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieser Anträge jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 13.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 14 „Umweltschutz“

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 14.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 15 „Wirtschaft und Tourismus“

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 15.

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2022

Produktbereich 16 „Allgemeine Finanzwirtschaft“

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 16.

 

 

 

 

 

 

c) Beratung des Stellenplans

 

Hierzu die DS

Magistratsvorlage                                                   2021-26/DS-I(A)0131 (StellPl.)

Antrag Ausschussvorsitzender HFDB                2021-26/DS-I(A)0131/1 (2.Änd.Liste

                                                                                                                             StellPl.)

 

Stellenplan 2022

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-321 (Dez. III, Amt 20) vom 06.10.2021,
2021-26/DS-I(A)0131

Antrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 29.11.2021, 2021-26/DS I (A)0131/1

 

2021-26/DS-I(A)0131, 2021-26/DS-I(A)0131/1

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen (2021-26/DS-I(A)0131/1) den Stellenplan 2022.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Am 29.11.2021 erhebt der Ausschussvorsitzende des Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschusses, Herr Stv. Andreas Bruszynski (CDU), die von Herrn Stadtkämmerer Martin Wilhelm vorgelegte „2. Änderungsliste zum Stellenplan“ zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung (2021-26/DS-I(A)0131/1).

 

 

2021-26/DS-I(A)0131/1

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die 2. Änderungsliste zum Stellenplan.

2021-26/DS-I(A)0131

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen (2021-26/DS-I(A)0131/1) den beigefügten Stellenplan 2022.

 

 

 

d) Beratung der Haushaltssatzung, des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2022 sowie der Haushaltsbegleitanträge

 

 

Haushaltsbegleitanträge

Hierzu die DS
SPD, B‘90/Die Grünen und FDP                                     2021-26/DS-I(A)0176                                                        

DIE LINKE.                                                                          2021-26/DS-I(A)0177

                                                                                               2021-26/DS-I(A)0178

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag

„Grüne Finanzierung“ für städtische Investitionen

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 25.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0176

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwiefern sich

Finanzierungsinstrumente aus dem Bereich „Sustainable und Green Finance“ als

Finanzierungsquellen nutzen lassen.

 

Dabei sollen sowohl Investitionen der Stadt Offenbach als auch ihrer

Unternehmungen betrachtet werden.

 

In die Betrachtung soll der Umfang der erwarteten Investitionen in den kommenden Jahren einfließen, unterschiedliche verfügbare Instrumente bewertet und

Kostenaspekte im Verhältnis zu konventionellen Finanzierungsinstrumenten

verglichen werden.

 

Unabhängig vom Ergebnis des Berichts wird der Magistrat beauftragt, die

Möglichkeiten durch Grüne Finanzierungsinstrumente weiterhin aktiv zu beobachten und gegebenenfalls zu nutzen.

 

 

Haushaltsbegleitantrag

MainArbeit in nachbarschaftlichen Sozialräumen ansprechbar machen

Antrag Die LINKE. vom 25.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0177

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die MainArbeit gemäß § 18 SGB II Ihre Präsenz in den nachbarschaftlichen Sozialräumen im lebensnahen Umfeld der Leistungsberechtigten erhöht. Ziel ist einerseits, eine engere Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Einrichtungen, Trägern und Hilfsangeboten herzustellen, andererseits eine verbesserte Inanspruchnahme von Leistungen zum Abbau von Vermittlungshemmnissen durch die Berechtigten herbeizuführen.

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Kommunale Abgabe für Leerstand

Antrag Die LINKE. vom 25.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0178

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie in Offenbach zur Bekämpfung des (spekulativen) Leerstands anhand einer Abgabensatzung eine Aufwandsteuer für leerstehende Immobilien eingeführt werden kann. Insbesondere soll geprüft werden:

 

-       Inwiefern eine Besteuerung von leerstehenden Wohnimmobilien rechtlich möglich ist,

 

-       inwiefern eine Besteuerung von leerstehenden Gewerbeimmobilien rechtlich möglich ist,

 

-       welche weiteren rechtlichen Voraussetzungen eine entsprechende Satzung erfüllen muss,

 

-       wie hoch die städtischen Einnahmen durch die Besteuerung von leerstehendem Wohnraum ausfallen,

 

-       wie hoch die städtischen Einnahmen durch die Besteuerung von leerstehenden Gewerbeflächen ausfallen,

 

-       wie die Einnahmen für die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum genutzt werden können,

 

-       wie die Umsetzung der Besteuerung im Konkreten (zeitliche Mindestdauer des Leerstands, Personalaufwand, Meldepflicht, Ermittlung etc.) aussehen kann,

 

-       wie Härtefallregelungen getroffen werden können, die die Besteuerung bspw. im Falle von Tod, Krankenhausaufenthalt oder Eigentümer:innenwechsel ausschließen.

 

Sofern der Magistrat die Erhebung der Abgabe als zielführend erachtet, soll der Prüfbericht ebenfalls einen ersten Satzungsentwurf enthalten.

 

 

Es folgen die Abstimmungen über den Gesamtergebnishaushalt und den Gesamtfinanzhaushalt.

 

 

Gesamtergebnishaushalt 2022
unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen mit Stimmenmehrheit den Gesamtergebnishaushalt 2022 unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.

 

 

Gesamtfinanzhaushalt 2022 inkl. Teilfinanzhaushalt B (Investitionsprogramm)
unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen mit Stimmenmehrheit den Gesamtfinanzhaushalt 2022 inkl. Teilfinanzhaushalt B (Investitionsprogramm) unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.

 

 

 

Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2022

Hierzu die DS

Mag Vorlagen                                                                     2021-26/DS-I(A)0130                                                                                                        2021-26/DS-I(A)0132 (HSK)

 

 

Haushaltssicherungskonzept 2022

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-321 (Dez. III, Amt 20) vom 06.10.2021, 2021-26/DS-I(A)0132

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit das Haushaltssicherungskonzept 2022.

 

 

Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2022 ist Bestandteil des Originalprotokolls

 

 

 

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2022

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-321 (Dez. III, Amt 20) vom 06.10.2021,
2021-26/DS-I(A)0130

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen mit der Maßgabe, dass der Magistrat diese beschlossenen Änderungen berücksichtigt und in die Haushaltsatzung einarbeitet mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

 

1. die Haushaltssatzung 2022 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan und der Stellenplan 2022 für das Jahr 2022 festgesetzt.

 

2. das beigefügte Investitionsprogramm 2022 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.

 

3. das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2022 wird beschlossen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung