Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.12.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)00255Ausgegeben am 07.04.2022

Eing. Dat. 07.04.2022

 

 

 

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) Geschäftsfeld Mobilität

-       Gesamtpaket der Maßnahmen zur Einhaltung des Finanzierungsdeckels des städtischen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-107 (Dez. II und III, Amt 20 und SOH) vom 06.04.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Zur Einhaltung des Deckels für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im städtischen Haushalt gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 24.06.2021 (2021-26/DS-I(A)0047) wird das beigefügte Gesamtpaket (Anlage) mit den drei Handlungsfeldern

 

1.    Aktueller Handlungsbedarf Mobilität

2.    Interne Reorganisation NiO / OVB

3.    Steuerung der Mobilität

 

wie folgt beschlossen:

 

a.)  Sämtliche Maßnahmen des Gesamtpaketes aus den Handlungsfeldern zu Ziffern 1. bis 3. sollen umgesetzt und den beigefügten Empfehlungen gefolgt werden. Die Geschäftsführung des Geschäftsfeldes Mobilität wird zudem verpflichtet, ergänzende oder alternative Maßnahmen zur Erreichung des wirtschaftlichen Zieles (Einhaltung des Deckels) mit einer Ersparnis von + 2 Mio. € p.a. aus der Detailliste zu ergreifen.

 

b.)  Das mit den Einsparungen umgesetzte Verkehrsangebot ist das verbindliche Mindestangebot und wird als solches im Nahverkehrsplan aufgenommen.

 

c.)  Der Deckel gilt in beide Richtungen, also bei einer Übererfüllung verbleibt das Geld im ÖPNV.

 

d.)  Die Stadt stellt oberhalb der Bagatellgrenze einen Inflationsausgleich zur

Verfügung. Bei wesentlichen Abweichungen von der kalkulierten Inflation sprechen Stadt und Mobilität über den Ausgleich („Sprechklausel“). Am Ende des Reorganisationsprozesses und Erreichen der Einsparungsziele wird das vorgenannte Verfahren des Inflationsausgleichs methodisch in Anlehnung an die Regelungen anderer Bereiche des Stadtkonzerns überführt.

 

e.) Der Prozess der internen Reorganisation der NiO/ OVB ist auf drei Jahre

geplant und wird mit Unterstützung der KCW GmbH geführt, von der SOH

finanziert sowie vom Lenkungskreis weiter begleitet.

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 24.06.2021 zu DS-I(A)0047 für die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs der Stadt Offenbach eine Deckelung der Kosten beschlossen. Der Magistrat wurde aufgefordert ein Gesamtkonzept zu erstellen und den Stadtverordneten vorzulegen, damit die Maßnahmen zur Umsetzung von Einsparungen noch vor der Sommerpause beschlossen werden können.

 

Zur Erstellung des Konzeptes wurde ein Lenkungskreis eingesetzt. Dieser besteht aus Bürgermeisterin Frau Sabine Groß, Kämmerer Herrn Martin Wilhelm und den Geschäftsführungen der SOH, NiO, OVB, MMO Herrn Walther, Frau Georgi und Herrn Linne. Beraten wurde der Lenkungskreis von der Firma KCW GmbH aus Berlin. Der Lenkungskreis hat nun ein Gesamtpaket an Maßnahmen zur

Einhaltung des Finanzierungsdeckels des städtischen ÖPNV in Offenbach vorgelegt. Es bedarf aller Maßnahmen dieses Gesamtpaketes, die im Detail der Anlage zu entnehmen sind.

 

Im Konzept wird festgelegt, dass die Höhe des Deckels für die Stadt Offenbach und das Geschäftsfeld Mobilität verbindlich ist. Grundsätzlich wird für alle Maßnahmen vereinbart, dass bei einer Übererfüllung des Deckels durch Unterschreitung, das Geld im Geschäftsfeld Mobilität verbleibt, also das Geld für den Deckel jedes Jahr gezahlt wird. Das nun vereinbarte Verkehrsangebot gilt als Mindestangebot und wird auch verbindliche Grundlage im Nahverkehrsplan. Mehrkosten durch überplanmäßige Inflation müssen im Ausgleich berücksichtigt werden.

 

Über den Verlauf der Umsetzung der Maßnahmen wird die Geschäftsführung des Geschäftsfeldes Mobilität regelmäßig in den zuständigen Aufsichtsratsgremien berichten.

Anlage:

-       Gesamtpaket der Maßnahmen

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

 

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