Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0262/1Ausgegeben am 18.05.2022

Eing. Dat. 18.05.2022

 

 

 

 

 

Verbindungsstraße zwischen der Mühlheimer Straße und der B 448

hier: Grundsatzbeschluss

Änderungsantrag CDU vom 16.05.2022

 

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0262 wird wie nachstehend geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Punkt 1 wird wie folgt geändert bzw. ausgetauscht:

 

1.)  Der vertieften Variante aus der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement beauftragten „Machbarkeitsstudie für eine Verbindungsstraße zwischen der Mühlheimer Straße und der B 448“ (Anlage 1) wird als Grundlage für die weiterführende Planung im Wesentlichen zugestimmt. Eine Ausnahme bildet die Planung des gemeinsamen Geh -und Radweges mit einer Breite von 5m zzgl. Sicherheitsräumen.

Es besteht bereits ein Fahrradweg (Fahrradachse Nr. 6), welcher parallel zu der geplanten Verbindungsstraße nebst gemeinsamem Geh -und Radweg auf der gegenüberliegenden Seite der Bahnstrecke verläuft. Unter Berücksichtigung dieser bestehenden Radverbindung soll die Breite des geplanten Geh- und Radweges auf das gesetzliche Mindestmaß angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt im Sinne der Verringerung des Eingriffs in Natur und Landschaft und der Kostenreduzierung.

 

 

Begründung:

 

Die Fahrradachse 6 wurde im Herbst 2020 ausgebaut und verläuft auf der gegenüberliegenden Seite der Bahnstrecke parallel zum gemeinsamen Geh- und Radweg entsprechend der Machbarkeitsstudie zur Verbindungsstraße zwischen der Mühlheimer Straße und der B 448. Die bereits angelegte Radverbindung führt vom Mainuferradweg auf die Bieberer Straße und nach Bieber Nord. Insbesondere für Pendlerinnen und Pendler wurde diese Strecke erstellt, bietet sie auch perspektivisch die Verbindung nach Obertshausen.

Aufgrund der Doppelstruktur durch diese Fahrradachse soll die Breite des geplanten gemeinsamen Geh- und Radweges entsprechend der Machbarkeitsstudie zur Verbindungsstraße zwischen der Mühlheimer Straße und der B 448 auf das gesetzliche Mindestmaß angepasst werden. Hierdurch realisieren sich Einspareffekte beim Ausmaß des Eingriffs in die Natur und Landschaft sowie Kostenersparnisse.

Anforderungen an den bestehenden, parallel verlaufenden Fahrradweg sind unter Berücksichtigung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) zu erfassen. Zielkonflikte zwischen ortsfester Beleuchtung und Anforderungen des Naturschutzes sind abzuwägen. Ein Rückgriff auf die vorgeschlagenen Lösungen der „Qualitätsstandards Radnetz“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wird empfohlen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.