Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 12.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Mai 2022

 

 

 

 

 

TOP 5b neu (TOP 18 alt)
Akteneinsichtsausschuss zum Finanzierungsdeckel des ÖPNV
Antrag Ofa vom 30.04.2022, 2021-26/DS-I(A)0265

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

Nach § 50 HGO (2) wird ein Akteneinsichtsausschuss gebildet, dem alle Akten, die zum Magistratsantrag 2021-26/DS-I(A)00255 gehören, vorgelegt werden. Hierzu gehört insbesondere die Studie der Firma KCW GmbH aus Berlin, die den Lenkungskreis beraten hat.

 

 

Nachrichtlich: Gemäß des Beschluss 2021-26/DS-I(A)0001 vom 22.04.2021 wird der Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschuss als Akteneinsichtsausschuss eingesetzt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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