Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Mai 2022

 

 

 

 

TOP 34
Bewilligung einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
bei den Produktkonten

05030100.7252011350 Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) /Geld f. pers. Bedürfnisse
05030100.7252011450 Grundleistungen (§ 3 AslybLG) / Lebensunterhalt
05030100.7252012050 Grundleistungen §3 AsylbLG Leistungen bei Krankheit

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-160 (Dez. III, Amt 50) vom 04.05.2022,
2021-26/DS-I(A)0272

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei Stimmenenthaltung der AfD-Fraktion mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Beim Produktkonto 05030100.7252011350 - Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) /Geld f. pers. Bedürfnisse wird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 200.000 € gem. § 100 HGO für 2022 bewilligt.

 

2.    Beim Produktkonto 05030100.7252011450 - Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) / Leistungen zum Lebensunterhalt wird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 250.000 € gem. § 100 HGO für 2022 bewilligt.

 

3.    Beim Produktkonto 05030100.7252012050 - Grundleistungen § 3 AsylbLG Leistungen bei Krankheit wird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 € gem. § 100 HGO für 2022 bewilligt.

 

4.    Die Deckung erfolgt in 2022 über Mehreinnahmen bei dem Produktkonto 05030100.5478100050. – Erstattung vom Land

 

5.    Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2022.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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