Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0290Ausgegeben am 09.06.2022

Eing. Dat. 09.06.2022

 

 

 

 

 

Steigende Energiekosten von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe einmalig abfedern

Antrag Die LINKE. vom 09.06.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, aufgrund der in 2022 steigenden Energiekosten Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe in Offenbach unterjährig Sonderzuschüsse auszuzahlen. Die Höhe der Sonderzuschüsse legt der Magistrat vorbereitend mit dem Jugendamt fest. Dazu sammelt das Jugendamt im Vorfeld die entsprechenden Daten über gestiegene Energiekosten bei den Trägern.

 

 

Begründung:

 

Angesichts der Energiekrise und der Inflation steigen die Energiekosten im Jahr 2022 und es ist zu erwarten, dass diese die regulären Betriebskosten der Kindertagesstätten übersteigen. Aus §4 der seit 01.08.2018 geltenden Satzung über Betriebskostenzuschüsse zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main" geht hervor, dass Sonderzuschüsse bei außerordentlichen Belastungen, die unumgängliche Gebäudekosten betreffen, nach nachgewiesenem Verlust im Jahresabschluss vom Magistrat ausgezahlt werden. Die Energiekrise und Inflation in diesem Jahr stellen solche außerordentliche Belastungen für die Kindertagesstätten dar. Allerdings betreffen die situationsbedingt steigenden Energiekosten bereits in diesem Jahr die Kindertagesstätten und ihre Liquidität. Die Stadt Offenbach kann die gestiegenen Energiekosten einmalig präventiv abfedern, indem sie die Sonderzuschüsse bereits unterjährig vorauszahlt und im nächsten Jahr nach Jahresabschluss der Kindertagesstätten verrechnet.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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