Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni 2022

 

 

 

 

 

TOP 17
Open-Data-Portal für Offenbach
Antrag Ofa vom 07.06.2022, 2021-26/DS-I(A)0280
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 23.06.2022,

2021-26/DS-I(A)0280/1

 

 

Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0280/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt die derzeit mit verschiedenen Offenbacher Akteuren entwickelnde Datenstrategie für die OpenSmartCity nach Fertigstellung dem zuständigen Ausschuss vorzustellen.

 

Ebenso sollen nach Abschluss der Gespräche über eine mögliche regionale Plattformlösung mit umliegenden Großstädten und dem IKZ Projekt (Gießen, Marburg, Wetzlar, Limburg, Fulda) die Ergebnisse dem Ausschuss vorgestellt werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021- 26/DS-I(A)0280/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt die derzeit mit verschiedenen Offenbacher Akteuren entwickelnde Datenstrategie für die OpenSmartCity nach Fertigstellung dem zuständigen Ausschuss vorzustellen.

 

Ebenso sollen nach Abschluss der Gespräche über eine mögliche regionale Plattformlösung mit umliegenden Großstädten und dem IKZ Projekt (Gießen, Marburg, Wetzlar, Limburg, Fulda) die Ergebnisse dem Ausschuss vorgestellt werden.

 

 

Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0280/1

 

entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2021-26/DS-I(A)0280

 

 

2021-26/DS-I(A)0280

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.     Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und darüber zu berichten, wie die Zurverfügungstellung von öffentlichen Daten in einem Open-Data-Portal der Stadt Offenbach ermöglicht werden kann.

 

2.     Ziel soll es sein, ein Konzept zu erarbeiten, das Daten und Informationen der Offenbacher Stadtverwaltung und aller öffentlichen Einrichtungen der Öffentlichkeit an einer zentralen und sichtbaren Stelle zur Verfügung stellt. Die Aufnahme von Daten und Informationen aus den städtischen Betrieben sind ebenso zu prüfen.

 

3.     Die Überprüfung und das Konzept müssen zwischen Faktendaten, d. h. solchen, die keinem Urheberrecht unterliegen können, und urheberrechtsbehafteten, proprietären Daten, sowie personenbezogene Daten nach der DSGVO unterscheiden.

 

4.     Zu prüfen ist, wie Daten und Inhalte sinnvoll in für Menschen und maschinenlesbare Formate wie (z.B. CSV, XML) übersetzt und mit standardisierten Lizenzen (z.B. Creative Commons) versehen, in einer durchsuchbaren Datenbank online angeboten werden können, nach dem Vorbild des Datenportals der Bundesregierung GovData.

 

5.     Bestandteil der Prüfung sind die Kosten, die für die Einrichtung und Pflege eines Open-Data-Portals oder Webseite entstehen. Zu untersuchen ist, ob auch weitere proprietäre Daten und Inhalte gegen Gebühr zur kommerziellen Weiterverwertung angeboten werden können.

 

6.     Die Möglichkeit der Nutzung oder Beteiligung an frei verfügbaren Open-Data-Plattformen ist zu berücksichtigen, um anfallende Kosten gering zu halten.

 

7.     Der Magistrat wird beauftragt, das bisher nur interne Geo-Portal der Stadt Offenbach für die Öffentlichkeit freizugeben und über einen Link auf der Webseite der Stadt Offenbach zur Verfügung zu stellen.

 

8.     Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen Zeitrahmen zur Prüfung und Berichterstattung zu benennen. Über den Stand der Erarbeitung des Konzepts ist bis zur endgültigen Vorlage mindestens halbjährlich zu berichten.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung