Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni 2022

 

 

TOP 21
Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Aufnahme in das Landes-Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“;
Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-175 (Dez. I und IV, Ämter 80 und 60) vom 08.06.2022, 2021-26/DS-I(A)0284

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für die Projekte der Ertüchtigung des Rathaus-Pavillons für Zwischennutzungen, sowie für temporäre Interventionen im Rathaus-Pavillon, wie auch für Investitionen in nachhaltiges Stadtmobiliar und Stadtbegrünung für die Innenstadt die Aufnahme in das Landes-Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ zu beantragen.

 

2.    Gemäß den Anforderungen des Landesprogramms „Zukunft Innenstadt“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Landes-Förderprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten bereitgestellt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich innerhalb 2022-2023 auf 333.333,33 €. Der kommunale Eigenanteil beträgt für 2022 voraussichtlich 28.000 € und für 2023 voraussichtlich 5.333,33 €. Der Eigenanteil beläuft sich insgesamt auf 33.333,33 €.

 

3.    Die Fördergelder von 300.000 EUR werden über das Produktkonto 15010100.5421000080 „Landesförderung Innenstadt“ von Amt 80 eingenommen. Dieses liegt im Deckungskreis mit dem Produktkonto 15010100.7128000080 „Zukunftsprojekte Innenstadt“. Die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 33.333,33 EUR l erfolgt über das Produktkonto von Amt 80 „Wirtschaftswerbung und -förderung“ 15010100.6869000080.

 

Die erforderlichen Mittel stehen in den Haushalten 2022 und 2023 zur Verfügung.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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