Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni 2022

 

 

 

 

 

TOP 24
Sanierung und Erweiterung Edith-Stein-Schule, Gravenbruchweg 27,
63069 Offenbach am Main
hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss und Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-190 (Dez. IV, Amt 60) vom 08.06.2022,
2021-26/DS-I(A)0287

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.  Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das Projekt „Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule“ wird zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 37.700.000,00 € um 2.250.000,00 € auf nunmehr 39.950.000,00 €.

 

2.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.250.000,00 € stehen bei dem Produktkonto 03080100.0951001960, Investitionsnummer 0308010900601401 „Edith-Stein-Schule, Sanierung und Erweiterung – KIP II“, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2021 und früher:            25.862.860,62 €

Haushaltsmittel 2022:                                14.087.139,38 €

Gesamt:                                                       39.950.000,00 €

 

Die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel stehen im Haushalt 2022 zur Verfügung.

 

3.  Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Landes (KIP II) sowie aus Kreditmarktmitteln und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund (KIP II):                         10.575.000,00 €
Kreditmarktmittel:                                       29.375.000,00 €
Gesamt:                                                       39.950.000,00 €

 

4.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 3.863.258,07 € um 13.212,40 € auf insgesamt 3.876.470,47 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten in Höhe von 977.158,07 € (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, bleiben unverändert.

 

5.    Die treuhänderische Abwicklung der Maßnahme ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag wurde der OPG bereits übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

6.  Der Anpassung der Honorare für die Planungs- und Beratungsleistungen und an den erweiterten Umfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I bis III wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung