Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni 2022

 

 

TOP 28
Bezahlbare Wohnungen für Normalverdiener
Antrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 09.06.2022, 2021-26/DS-I(A)0291
Ergänzungsantrag Die LINKE. vom 15.06.2022, 2021-26/DS-I(A)0291/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0291/1, 2021-26/DS-I(A)0291

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Bei größeren Investitionen im Wohnungsbaubereich soll geprüft werden, ob mit den Bauträgern Vereinbarungen getroffen werden können, nach der sich Investor:innen verpflichten, einen Anteil der frei finanzierten Wohnungen zu moderaten Mieten anzubieten. Ziel soll es sein, auch Mieter:innen, mit durchschnittlichen Einkommen Wohnraum in Offenbach anbieten zu können.

 

Die vollständige Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien muss dabei gewährleistet sein.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0291/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Die vollständige Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien muss dabei gewährleistet sein.

 

 

2021-26/DS-I(A)0291

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Bei größeren Investitionen im Wohnungsbaubereich soll geprüft werden, ob mit den Bauträgern Vereinbarungen getroffen werden können, nach der sich Investor:innen verpflichten, einen Anteil der frei finanzierten Wohnungen zu moderaten Mieten anzubieten. Ziel soll es sein, auch Mieter:innen, mit durchschnittlichen Einkommen Wohnraum in Offenbach anbieten zu können.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.