Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0308Ausgegeben am 07.07.2022

Eing. Dat. 07.07.2022

 

 

 

 

 

Schiedsamt der Stadt Offenbach a. M.

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-207 (Dez. I, Amt 10.1) vom 06.07.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes eine Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren wählt.

 

 

Begründung:

 

Die Wahlzeit der bisherigen Schiedsperson, Herrn Werner Frei, läuft zum 23.08.2022 aus.

 

Gemäß § 4 Abs. 3 HSchAG wurde die bevorstehende Wahl der Schiedsperson durch amtliche Bekanntmachung vom 14.05.2022 veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass sich Personen, die an der Übernahme dieses Ehrenamtes interessiert sind, beim Magistrat der Stadt Offenbach a. M. bewerben können. Eine Ausfertigung der amtlichen Bekanntmachung, der auch zu entnehmen ist, wer das Amt nicht bekleiden kann und auch nicht berufen werden soll, ist in der Anlage beigefügt.

 

Mit Bewerbungsschluss liegt dem Magistrat der Stadt Offenbach a. M., Hauptamt, eine Bewerbung vor. Herr Jan Schmidbauer, der bisherige stellvertretende Schiedsmann der Stadt Offenbach a. M., hat sich beworben.

 

Im Falle einer Wahl von Herrn Schmidbauer, der alle Eignungskriterien nach § 3 HSchAG erfüllt, liegen die erforderlichen Unbedenklichkeitserklärungen bzw. Stellungnahmen der Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie des Präsidenten des Amtsgerichts Offenbach a. M., gem. Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 4 des Hess. Schiedsamtsgesetzes vor.

 

Zur Wahl der Schiedsperson bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten (§ 4 Abs. 1 HSchAG).

Anlage:

Amtliche Bekanntmachung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.