Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0309Ausgegeben am 07.07.2022

Eing. Dat. 07.07.2022

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Herrnstraße 38, zweite Verlängerung der Bebauungsfrist

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-215 (Dez. I, Amt 80) vom 06.07.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main hat die Grundstücke Gemarkung Offenbach

Flur 3 Nr. 142/1 mit 130 m² sowie Nr. 142/3 mit 97 m² (Herrnstraße 38) an die in der Anlage genannte GbR veräußert.

 

2.     Die in der Magistratsvorlage Nr. 440/10 vom 24.11.2010, DS I (B) 197, unter Punkt 6. genannte Frist für die Erfüllung der Bauverpflichtung wurde bereits im Jahr 2017 bis zum 31.12.2021 verlängert (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2017 zum Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-095 (Dez. I, Amt 80 vom 12.04.2017, 2016-21/DS-I(A)0196).

 

3.     Die Frist für die Erfüllung der Bauverpflichtung wird ein weiteres Mal verlängert bis längstens 31.12.2030. Für den Fall, dass mit dem Interim nicht bis zum 30.06.2023 begonnen wurde und es nicht bis zum 31.12.2023 fertiggestellt wird, behält sich die Stadt die sofortige Rücknahme des Grundstücks vor.

 

 

Begründung:

 

Das ursprünglich geplante Wohnbauprojekt konnte auf Grund technischer Probleme, die erst im Rahmen der konkreten Projektplanungen bekannt wurden, nicht umgesetzt werden. So wären u. a. durch eine Überbauung im Bereich der Kellerräume, ausgehend vom Nachbargebäude, sowie durch die Notwendigkeit aufwändiger Abstützmaßnahmen für das Nachbargebäude während der Bauausführung erhebliche Mehrkosten entstanden. Die Umsetzung des ursprünglich geplanten Projekts wurde unter diesen Rahmenbedingungen unwirtschaftlich.

 

Daher bemühte sich die GbR über einige Jahre um den Erwerb zusätzlicher Flächen in der angrenzenden Nachbarschaft und konnte vor ca. 2 Jahren die Nachbarliegenschaft (Herrnstraße 36) erwerben. Mit diesem Erwerb ist die Wirtschaftlichkeit des Projekts wiederhergestellt und die GbR erhält so die Möglichkeit, künftig dort ein Neubauprojekt über die Gesamtfläche aller Grundstücke zu realisieren.

 

Die neue, nun günstigere, Ausgangssituation erfordert eine komplett neue Planung des Projekts. Nach Einschätzung der GbR wird es mehrere Jahre dauern, bis auch über das Grundstück Herrnstraße 36 in vollem Umfang verfügt werden kann.

 

Um die momentan unattraktive Freifläche mitten im Zentrum Offenbachs aufzuwerten, schlägt die GbR eine Interimslösung für ca. 5 Jahre vor. Es soll ein luftiges Bauwerk in Containerbauweise entstehen, dass im Jahr 2023 errichtet wird und dann bis voraussichtlich Ende 2028 eine vielfältige Nutzung (gastronomisch, kulturell etc.) ermöglicht. Erste Planungen dazu wurden bereits im März dem Gestaltungsbeirat vorgestellt, der ein solches Interim an dieser Stelle befürwortet. So wird u. a. im Beirat darauf verwiesen, dass dieses experimentelle Gebäudekonzept das Potenzial habe, ein beispielhaftes Vorbild im Hinblick auf nachhaltige Architektur zu sein. Der Gestaltungsbeirat hat angeboten, das Projekt weiter zu begleiten.

 

Auf Grund der vorgenannten Gründe wird empfohlen, einer Verlängerung der Bebauungsfrist bis zum 31.12.2030 zuzustimmen. Spätestens Ende 2028 soll das Interim entfernt und mit dem Neubau begonnen werden.

 

Sollte es wider Erwarten zu keiner Umsetzung der Interimslösung bis 31.12.2023 kommen, behält sich die Stadt die sofortige Rücknahme des Grundstücks vor.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.