Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0319Ausgegeben am 07.07.2022

Eing. Dat. 07.07.2022

 

 

 

 

 

Umgang mit Spenden und Sponsoring der städtischen Gesellschaften

Antrag Ofa und CDU vom 07.07.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Der Magistrat soll mit den Geschäftsführungen der städtischen Gesellschaften beraten und der Stadtverordnetenversammlung berichten, wie die städtischen Gesellschaften mehr Transparenz im Umgang mit Spenden und Sponsoring herstellen können, so z. B.

 

·         Über Spenden unter € 1.000 wird im Aufsichtsrat nachträglich berichtet

·         Spenden über € 1.000 werden vorher im Aufsichtsrat angesprochen

·         Für alle geleisteten Spenden wird am Jahresende eine Gesamtübersicht für die Aufsichtsräte erstellt

·         Der jährliche Beteiligungsbericht enthält eine tabellarische Darstellung der Spenden, des Sponsorings und der Sachzuwendungen aller Gesellschaften

 

 

Begründung:

 

Die städtischen Gesellschaften und insbesondere die Stadtwerke Offenbach fördern die unterschiedlichsten Bereiche des öffentlichen Lebens in Offenbach. Jährlich fließen fast 400.000 Euro an örtliche Vereine und Initiativen

(https://www.offenbach.de/stadtwerke/stadtwerke/engagement/spenden-sponsoring.php). Damit erfüllen sie eine wichtige Funktion für das kulturelle, soziale und sportliche Leben in der Stadt.

 

Die Grundsätze der Förderung kann man hier nachlesen: https://www.offenbach.de/stadtwerke/stadtwerke/engagement/grundsaetze-sponsoring.php.

 

Damit diese wichtige Funktion gerecht und unabhängig erfolgen kann, muss darauf geachtet werden, dass die Vergabe genau nach den definierten Grundsätzen und Kriterien erfolgt und keine weiteren Gründe oder Interessen eine Rolle spielen. So wird es auch bei Förderungen seitens der Sparkasse oder Stiftungen im In- und Ausland sowie bei der Vergabe von Preisen praktiziert.

Die Vergabe der SOH-Förderung wird von der Geschäftsführung entschieden. Obwohl davon auszugehen ist, dass diese immer mit hervorragender Sachkenntnis und unzweifelhafter Redlichkeit erfolgt ist, ist es wünschenswert, hier in Zukunft mehr Transparenz zu schaffen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.