Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022

 

 

 

 

 

TOP 4
Wahl der Kommissionsmitglieder für die Volkshochschulkommission gemäß § 72 HGO für die Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung vom 01.04.2021
bis 31.03.2026
hier: Von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende Vertreterinnen und Vertreter der gesellschaftlichen Bereiche

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-192 (Dez. I, Amt 10.1) vom 22.06.2022,
2021-26/DS-I(A)0293
Ergänzungsantrag Magistratsvorlage Nr. 2022-208 (Dez. I, Amt 10.1) vom 06.07.2022, 2021-26/DS-I(A)0293/1

 

 

Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0293/1, 2021-26/DS-I(A)0293

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 55 (2) HGO einstimmig
den ergänzten einheitlichen Wahlvorschlag.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber erläutert das Wahlverfahren:

Vorgelegt wurde ein einheitlicher Wahlvorschlag für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der gesellschaftlichen Bereiche für die Kommission der VHS (2021-26/DS-I(A)0293). Dieser Wahlvorschlag ist aufgrund einer Nachmeldung der Agentur für Arbeit noch zu ergänzen (2021-26/DS-I(A)0293/1).

2021-26/DS-I(A)0293/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Ergänzung des einheitlichen Wahlvorschlags des Magistrats 2021-26/DS-I(A)0293/1:

 
Frau Birgit Günther
(Mitglied) und Frau Sonja Schicktanz (Stellvertreterin).

- vorgeschlagen von der Agentur für Arbeit -

 

2021-26/DS-I(A)0293

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig gem. § 55 (2) HGO den ergänzten einheitlichen Wahlvorschlag zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der gesellschaftlichen Bereiche für die Volkshochschulkommission.

 

Nachrichtlich: Frau Biermann, die als zweite Stellvertreterin/Nachrückerin vom Seniorenrat benannt wurde, ist zwischenzeitlich verstorben.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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