Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022

 

 

 

 

 

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 644 mit der Bezeichnung „Lebensmittelmarkt Buchhügelallee / Erlenbruchstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-222 (Dez. IV, Amt 60) vom 06.07.2022,
2021-26/DS-I(A)0312

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Für das Gebiet des Geltungsbereichs (Anlage 1) ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. Die Aufstellung soll mit der geänderten vorhabenbezogenen Planung (Anlage 2) fortgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach, Flur 20, Nr. 191/1, sowie einen Teil der Straßengrundstücke der Erlenbruchstraße (Nr. 382/2) und der Buchhügelallee (Flur 22 Nr. 625/4) und wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: durch die Mitte der Buchhügelallee

·         Im Osten: durch die östliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 191/1

·         Im Süden: durch die südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 191/1

·         Im Westen: durch eine Linie in der Erlenbruchstraße, so dass ca. das östliche Drittel der Straßenbreite im Geltungsbereich liegt

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 644 soll das Planungsrecht für den Abriss und vergrößerten Neubau eines bestehenden Lebensmittelmarkts mit darüberliegenden Wohneinheiten und einer Tiefgarage geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·         Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für das Vorhaben als Kombination von Einzelhandel und Wohnen

·         Steuerung der Einzelhandelsnutzung

·         Planungsrechtliche Bewältigung der Nachbarschaft von Einzelhandel und bestehender Wohnbebauung

·         Steuerung von Werbeanlagen

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung