Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022

 

 

 

 

 

TOP 20
Grundstücksverkauf Herrnstraße 38, zweite Verlängerung der Bebauungsfrist
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-215 (Dez. I, Amt 80) vom 06.07.2022,
2021-26/DS-I(A)0309

Änderungsantrag DIE LINKE vom 21.07.2022, 2021-26/DS-I(A)0309/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0309

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main hat die Grundstücke Gemarkung Offenbach

Flur 3 Nr. 142/1 mit 130 m² sowie Nr. 142/3 mit 97 m² (Herrnstraße 38) an die in der Anlage genannte GbR veräußert.

 

2.     Die in der Magistratsvorlage Nr. 440/10 vom 24.11.2010, DS I (B) 197, unter Punkt 6. genannte Frist für die Erfüllung der Bauverpflichtung wurde bereits im Jahr 2017 bis zum 31.12.2021 verlängert (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2017 zum Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-095 (Dez. I, Amt 80 vom 12.04.2017, 2016-21/DS-I(A)0196).

 

3.     Die Frist für die Erfüllung der Bauverpflichtung wird ein weiteres Mal verlängert bis längstens 31.12.2030. Für den Fall, dass mit dem Interim nicht bis zum 30.06.2023 begonnen wurde und es nicht bis zum 31.12.2023 fertiggestellt wird, behält sich die Stadt die sofortige Rücknahme des Grundstücks vor.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0309/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Punkte 1. und 2. bleiben unverändert.

 

Punkt 3 wird wie folgt geändert:

 

Die Bebauungsfrist wird nicht verlängert. Die Stadt Offenbach verlangt stattdessen die Rückübertragung des Grundstücks.

 

 

 

 

2021-26/DS-I(A)0309

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.   Die Stadt Offenbach am Main hat die Grundstücke Gemarkung Offenbach

Flur 3 Nr. 142/1 mit 130 m² sowie Nr. 142/3 mit 97 m² (Herrnstraße 38) an die in der Anlage genannte GbR veräußert.

 

2.      Die in der Magistratsvorlage Nr. 440/10 vom 24.11.2010, DS I (B) 197, unter Punkt 6. genannte Frist für die Erfüllung der Bauverpflichtung wurde bereits im Jahr 2017 bis zum 31.12.2021 verlängert (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2017 zum Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-095 (Dez. I, Amt 80 vom 12.04.2017, 2016-21/DS-I(A)0196).

 

3.      Die Frist für die Erfüllung der Bauverpflichtung wird ein weiteres Mal verlängert bis längstens 31.12.2030. Für den Fall, dass mit dem Interim nicht bis zum 30.06.2023 begonnen wurde und es nicht bis zum 31.12.2023 fertiggestellt wird, behält sich die Stadt die sofortige Rücknahme des Grundstücks vor.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung