Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022

 

 

 

 

 

TOP 22
Errichtung eines Gymnasiums
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-221 (Dez. IV, Amt 40) vom 06.07.2022,
2021-26/DS-I(A)0311

Ergänzungsantrag DIE LINKE vom 21.07.2022, 2021-26/DS-I(A)0311/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0311

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Beginnend mit dem Schuljahr 2023/24 wird ein Gymnasium in Offenbach-Ost errichtet.

Bis zur Fertigstellung des neuen Standorts werden die Schülerinnen und Schüler interimsweise am Standort Goethestraße 10 – 12, 63067 Offenbach am Main untergebracht.

 

2.    Die erforderliche Zustimmung des Kultusministeriums gem. § 146 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0311/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

3. Im Rahmen der Planungen ist eine Möglichkeit zur späteren Änderung der Schulform, hin zu einer IGS mit gymnasialer Oberstufe, zu berücksichtigen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0311

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

 

1.      Beginnend mit dem Schuljahr 2023/24 wird ein Gymnasium in Offenbach-Ost errichtet.

Bis zur Fertigstellung des neuen Standorts werden die Schülerinnen und Schüler interimsweise am Standort Goethestraße 10 – 12, 63067 Offenbach am Main untergebracht.

 

2.      Die erforderliche Zustimmung des Kultusministeriums gem. § 146 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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