Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0322Ausgegeben am 01.08.2022

Eing. Dat. 21.07.2022

 

 

 

 

 

Klimarelevanzprüfung politischer Vorlagen –

Berücksichtigung der Folgen von politischen Beschlüssen auf die klimatische Entwicklung. Darstellung der Auswirkungen von Vorhaben und Maßnahmen im Hinblick auf Klimaanpassungserfordernisse in den Sitzungsvorlagen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-241 (Dez. II, Amt 33) vom 20.07.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Zu allen Anträgen und Beschlussvorlagen des Magistrats wird, bevor sie auf die Tagesordnung von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung gesetzt werden, ein Bericht zur Klimarelevanz von der einreichenden Organisationseinheit erstellt und der Vorlage beigefügt.

 

2.    Nach einem Jahr erfolgt eine Evaluation des Verfahrens durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

 

3.    Die Klimarelevanzprüfung und ein Erläuterungstext zur Handhabung werden öffentlich zur Verfügung gestellt.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss zum Integrierten Klimaschutzkonzept: Teilkonzept – kommunale Gesamtstrategie Anpassung an den Klimawandel Stadt Offenbach am Main, Magistratsvorlage Nr. 2017-188 (2016-21/DS-I(A)0233 vom 07.06.2017), hat die Stadtverordnetenversammlung dem Konzept und den dort aufgeführten Handlungsfeldern und Maßnahmen zugestimmt. Ebenfalls beschlossen wurde das Klimakonzept 2035 – Konzept zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Offenbach am Main, Magistratsvorlage Nr. 2020-516 (2016-21/DS-I(A)0895 vom 10.12.2020).

 

Die kommunale klimapolitische Verantwortung liegt darin, dass die Stadt klimagerecht und klimaresilient wird.

Deshalb muss eine Evaluation der Konsequenzen von politischen Beschlüssen auf die stadtklimatische Entwicklung erfolgen.

Die Darstellung der Auswirkungen von Vorhaben und Maßnahmen in Hinblick auf Klimaschutz- und Anpassungserfordernisse in den Sitzungsvorlagen führt zu zielorientierten Entscheidungen. Beschlüsse sind ein wichtiger Hebel zur Bestimmung des klimatischen Schicksals der Stadt.

 

Die Maßnahme ist zudem im Klimakonzept 2035 explizit in der Maßnahme 1.2 enthalten.

Die Klimarelevanzprüfung orientiert sich an den Vorschlägen zur Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen des Deutschen Städtetags und des Deutschen Instituts für Urbanistik und an schon beschlossenen und erprobten Verfahren aus anderen deutschen Städten (z. B. Osnabrück, Gelsenkirchen, Rietberg, etc.).

 

Durch das gewählte Verfahren in dieser Form bieten sich folgende Vorteile:

 

1.    Es wird mit den Auswirkungen des Klimawandels umgegangen:

Der Klimawandel gefährdet auch in Offenbach u. a. durch Hitzestress, Starkregen, Austrocknung der Parks und Grünflächen oder invasive Arten die Lebensqualität und Gesundheit der Bevölkerung.

 

2.    Viele politische Beschlüsse haben direkte oder indirekte Auswirkungen auf das lokale und globale Klima. Eine Folgenvoraussicht und Einbeziehung dieser Auswirkungen - noch vor dem Beschluss - ermöglicht, diese in das kommunale Handeln einzubeziehen.

3.    Das Ziel ist auch die dauerhafte Sensibilisierung für diese Themen.

 

4.    Der Bericht ermöglicht einen schnellen Überblick über klimatische Auswirkungen: Die Klimarelevanzprüfung ist eine zusätzliche Informationsquelle für die Beschlussfassung. Textliche Erläuterungen bieten die Möglichkeit, auf die langfristigen Ziele einzugehen.

 

5.    Der Jahresbericht, der die Einzelberichte zusammenführt, bietet eine Übersicht über die eingereichten Klimarelevanzprüfungen und wird vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellt.

 

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.