Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.12.2002

Eing. Dat. 19.12.2002

 

Nr. 444

 

 

Keine Zersplitterung des Region – Rücknahme des Ballungsraumgesetzes
Dringlichkeitsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 19.12.2002


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische Landesregierung auf, das Ballungsraumgesetz zurückzunehmen.

2.    Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen die Zersplitterung der Region aus, die durch den Verlust der Zuständigkeit des Planungsverbandes für die Planung und Finanzierung des Regionalparks RheinMain betrieben wird. Der Planungsverband muss bei der Finanzierung des Regionalparks auch zukünftig eine tragende Rolle spielen.

 

Begründung:

Der Regionalpark RheinMain besteht aus einem Netz von Wegen und Anlagen, die die Regionalen Grünzüge durchziehen und miteinander verbinden. In dieses Netz werden die Besonderheiten der Landschaft, Gewässer, Naturschutzgebiete und Naturdenkmale einbezogen. Auch der Offenbacher Schultheisweiher ist Teil des Regionalparks.

Bisher wurde der Regionalpark im Wesentlichen aus Mitteln des Planungsverbandes finanziert. Zum 1.1.2003 soll dieser allerdings die Zuständigkeit für die Planung und Finanzierung des Regionalparks verlieren. Der Regionalpark soll von einer Dachgesellschaft fortgeführt werden, der die Landkreise und großen Städte der Region freiwillig beitreten können. Diese Regelung öffnet einer Zersplitterung der Region Tür und Tor und widerspricht jeder Tendenz hin zu einer stärkeren Regionalisierung der Rhein-Main-Region. Die Regionalparkprojekte werden nicht nur von Bürgern der betroffenen Kommunen oder Kreise genutzt, sondern von Menschen aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Einige Regionalparkprojekte wie der Schultheisweiher können von den betroffenen Kommunen nicht alleine finanziert werden. Daher ist eine regionale Verantwortung für diese Projekte auch in Zukunft von großer Bedeutung.