Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0327Ausgegeben am 30.08.2022

Eing. Dat. 18.08.2022

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Auf der Rosenhöhe 66, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-270 (Dez. I, Amt 80) vom 17.08.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach veräußert an den in der Anlage genannten Käufer eine Teilfläche von rd. 430 m² aus dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 12 Nr. 30/23 zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 137.471,00 EUR (319,70 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Grunderwerbsteuer sowie die Vermessungskosten werden von dem Käufer getragen.

 

4.     Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von 5 Jahren das auf dem Grundstück Nr. 30/8 befindliche Gebäude zu erweitern und umzubauen. Es soll dort wieder ein Gastronomiebetrieb entstehen.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Planen und Bauen abzustimmen.

5.     Der Käufer verpflichtet sich weiterhin - in enger Abstimmung mit dem Amt für Kultur- und Sportmanagement - die vorhandenen Ballfangzäune auf dem angrenzenden Sportgelände vor Beginn der Baumaßnahme zu versetzen bzw. neue Ballfangzäune zu errichten.

 

6.     Zur Sicherung der auf der Teilfläche befindlichen Anlagen des ESO (Kanal) und der ENO (Fernwärme) werden jeweils beschränkt persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen.

 

7.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten des Käufers.

8.     Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.

9.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

Der Käufer ist berechtigt, sich durch Probebohrungen - auf eigene Haftung, Risiko und Kosten - Klarheit über die Untergrundverhältnisse zu verschaffen.

 

 

Begründung:

 

Das Grundstück „Auf der Rosenhöhe 66“ befindet sich in Privatbesitz. Es ist mit einer Gaststätte bebaut und grenzt direkt an die städtische Sportfläche des Sportzentrums Rosenhöhe an. Die neuen Eigentümer möchten das darauf befindliche Gebäude erweitern und umfangreich sanieren. Es soll dort ein zweigeschossiges Gebäude entstehen.

 

Da für die bereits bestehende Gaststätte seit langer Zeit städtische Flächen in Anspruch genommen werden, z. B. für einen Zugang zur Warenanlieferung, für einen Anbau sowie die Außengastronomie, soll diese Situation durch den Verkauf der Teilfläche nun bereinigt werden. Das neue Gebäude würde sowohl auf privater als auch auf städtischer Fläche stehen, was bauordnungsrechtlich nicht möglich ist.

 

Die geplante Erweiterung ist mit dem Amt für Planen und Bauen sowie dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz grundsätzlich abgestimmt. Ebenso liegt die Aussage des Sportmanagements vor, dass die Teilfläche nicht für sportliche Zwecke benötigt wird. Die Versetzung der vorhandenen Ballfangzäune oder, bei Bedarf, die Errichtung neuer Ballfangzäune hat der Käufer zu übernehmen. Hierfür entstehen der Stadt keine Kosten.

 

Der vereinbarte Kaufpreis liegt um 15 % über der aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragsfreier Wert).

 

Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage (Lageplan) werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.