Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0334Ausgegeben am 31.08.2022

Eing. Dat. 31.08.2022

 

 

 

 

 

Live-Streaming - Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 31.08.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach wird wie folgt ergänzt:

 

§ 15 a

Film- und Tonaufnahmen / Live-Streaming

 

(1) Im öffentlichen Teil der Plenarsitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind Film –und Tonaufnahmen im Auftrag der Stadt Offenbach mit dem Ziel der Übertragung in Echtzeit im Internet (Live-Streaming) zulässig. Die Stadt Offenbach kann sich hierzu lizensierter Medien bedienen.

 

(2) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die eine Übertragung ihres Wortbeitrages im Internet ablehnen, haben dies der / dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen. In diesem Fall werden Aufzeichnungen und Redebeiträge der oder des Widersprechenden nicht übertragen.

 

(3) Film-, Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal (außerhalb des Live-Streamings) durch Medienvertreter sind von der /dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung zu genehmigen. Das Fotografieren und Filmen durch Private ist grundsätzlich verboten.

 

 

Begründung:

 

Um auf Grundlage von § 52 Absatz 3 HGO Live-Übertragungen des öffentlichen Teils der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung rechtlich zu ermöglichen, ist die Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach erforderlich.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.