Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0353Ausgegeben am 15.09.2022

Eing. Dat. 15.09.2022

 

 

 

 

 

Stationäre und mobile Impfangebote — Mobiles Impfen 2.0

hier: Vertragsverlängerung und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gern. § 100 HGO

Dringlichkeitsantrag Magistratsvorlage Nr. 2022-302 (Dez. II, Amt 53) vom 15.9.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Der bestehende Dienstleistungsvertrag für stationäre und mobile Impfangebote in der Stadt Offenbach, zunächst bis 30.09.2022, an die Ecolog Deutschland GmbH wird bis zum 31.12.2022 verlängert.

 

2.         Die Kosten für das stationäre und mobile Impfangebot werden zu 100 % durch Zuwendungen des Landes und des Bundes gedeckt.

 

3.         Die in 2022 auf dem Produktkonto 07030100.6179000253 „mobiles Impfen" bereitgestellten, überplanmäßigen Mittel gern. § 100 HGO in Höhe von 3.750.000,00 € sind auskömmlich. Die Deckung erfolgt durch Einnahmen aus Erstattungen des Landes/Bundes in selber Höhe auf dem Produktkonto 07030100.5481000053 „Erstattungen mobiles Impfzentrum".

 

 

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 07.10.2021 (2021-26/DS-I(A)0126) dem Betrieb einer reduzierten Infrastruktur für Erst-, Zweit- und ggf. Drittimpfungen gegen COVID-19 zugestimmt. Die Vergabe des Dienstleistungsauftrags für stationäre und mobile Impfangebote in der Stadt Offenbach, nach einer Verlängerung zunächst bis 30.09.2022, wurde an die Ecolog Deutschland GmbH vergeben.

Mit Erlass vom 20.11.2021 forderte das Land Hessen alle Gebietskörperschaften auf, schnellstmöglich — spätestens aber bis zum 05.12.2021 - Impfkapazitäten aufzubauen, die ausreichen, um in den folgenden Wochen jeweils wöchentlich mindestens 2,5 Prozent der eigenen Bevölkerung (3.256 Personen in Offenbach) über den öffentlichen Gesundheitsdienst zu impfen.

Auf Grundlage des bestehenden Dienstleistungsvertrages wurde die Firma Ecolog Deutschland GmbH beauftragt, die entsprechenden Impfkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Diese hatte die ursprüngliche Impfkapazität von ca. 1.100 Impfungen pro Woche beginnend ab dem 07.12.21 mit 2.000 Impfungen pro Woche kontinuierlich erweitert, so dass ab dem 20.12.21 eine wöchentliche Impfkapazität von 4.200 zur Verfügung stand. Seit Mitte Mai geht die Nachfrage an Impfungen in der Bevölkerung zurück.


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Parallel dazu ist auch das Angebot von privaten Impfstationen zurückgegangen. Insgesamt kam es zu einer geringen Auslastung aller Impfangebote. Die Aufgabenstellung an die Gesundheitsämter ist es weiterhin, Lücken im Impfangebot zu schließen und unterstützende Angebote, unter anderem zugunsten schwer erreichbarer Bevölkerungsgruppen, zu machen und diesen den Zugang zum Impfangebot zu ermöglichen. Eine weitere Aufgabe bestand darin, die Impfkapazitäten vorzuhalten, um im Herbst bei neu eintreffenden angepassten Impfstoffen für die zu erwartende Nachfrage gerüstet zu sein. Zudem gibt es Rückmeldungen, dass ein Impfangebot im Auftrag der Stadt für viele Menschen ein besonders vertrauenswürdiges Angebot ist und viele Menschen sich daher explizit dort impfen lassen wollen. Lücken im Impfangebot zu füllen betrifft insbesondere mobile Impfangebote für beispielsweise ältere zu Hause lebende Bürgerinnen und Bürger und Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen sowie an die regionale Nachfrage angepasste mobile Impfstellen. Aus diesem Grund wurde das Angebot der städtischen Impfstation weiter aufrechterhalten, aber zum 15.02.22 auf einen 5-Tage-Betrieb reduziert. Die notwendige Kapazität wird fortlaufend evaluiert, der jeweiligen Lage angepasst.

Für die Fortführung der Impfkampagne (Verimpfung von angepassten Impfstoffen an Menschen über 60 Jahren und Risikogruppen) bis zum 31.12.2022 geht das Land von einer durchgängigen Notwendigkeit von Impfstellen aus. Der bestehende Vertrag mit der Firma Ecolog Deutschland GmbH enthält eine Verlängerungsoption, die nun gewählt wurde. Eine erneute Vergabe der Dienstleistung ist nicht notwendig.

Die Bereitstellung der Mittel nach § 100 HGO erfolgt überplanmäßig, da bei Aufstellung der Haushaltspläne 2021 und 2022 nicht absehbar war, für welchen Zeitraum ein städtisches Impfangebot vorgehalten werden soll. Darüber hinaus konnte nicht vorhergesehen werden, dass aufgrund sich ändernder gesetzlicher Bestimmungen zeitweise ein hoher Impfbedarf bestand, der über stationäre und mobile Impfangebote zu decken war. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist dieser Bedarf unabweisbar.

Nichtöffentliche Anlage:

2. Nachtrag zum Dienstleistungsvertrag vom 08.10.2021 und 1. Nachtrag vom 13.04. / 26.04.2022

Preisblatt Kalkulation Reduzierung der Kapazitäten, Reduzierung der Öffnungszeiten und Umstellung auf 5-Tage Woche

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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