Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2022

 

 

 

 

 

TOP 37

Stationäre und mobile Impfangebote — Mobiles Impfen 2.0

hier: Vertragsverlängerung und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gern. § 100

HGO

Dringlichkeitsantrag Magistratsvorlage Nr. 2022-302 (Dez. II, Amt 53) vom 15.9.2022,

2021-26/DS-I(A)0353

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.         Der bestehende Dienstleistungsvertrag für stationäre und mobile Impfangebote in der Stadt Offenbach, zunächst bis 30.09.2022, an die Ecolog Deutschland GmbH wird bis zum 31.12.2022 verlängert.

 

2.         Die Kosten für das stationäre und mobile Impfangebot werden zu 100 % durch Zuwendungen des Landes und des Bundes gedeckt.

 

3.         Die in 2022 auf dem Produktkonto 07030100.6179000253 „mobiles Impfen" bereitgestellten, überplanmäßigen Mittel gern. § 100 HGO in Höhe von 3.750.000,00 € sind auskömmlich. Die Deckung erfolgt durch Einnahmen aus Erstattungen des Landes/Bundes in selber Höhe auf dem Produktkonto 07030100.5481000053 „Erstattungen mobiles Impfzentrum".

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.09.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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