Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0374Ausgegeben am 06.10.2022

Eing. Dat. 06.10.2022

 

 

 

 

 

Finanzierung der Aufwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des Projekts Digital Pakt Schule Hessen gemäß Hessischem Digitalpakt-Schule-Gesetz (HDigSchulG) in den Schulen der Stadt Offenbach am Main mit notwendigen Elektroanschlüssen und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-330 (Dez. IV, Amt 60) vom 05.10.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Finanzierung der Aufwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des Projekts Digital Pakt Schule Hessen gemäß Hessischem Digitalpakt-Schule-Gesetz (HDigSchulG) mit notwendigen Elektroanschlüssen für die Schulen der Stadt Offenbach am Main in Höhe von 6.564.595,55 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 03130100.0809000060, „Nicht geförderte bauliche Nebenleistungen Digitalpakt“, Investitionsnummer 0313010800602201, wie folgt bereit:

 

Haushaltsmittel 2022                                                                          3.000.000,00 €

Überplanmäßige Haushaltsmittel 2022                                           1.904.143,55 €

Haushaltsmittel 2023                                                                          1.660.452,00 €

Gesamt                                                                                                 6.564.595,55 €

 

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel 2022 in Höhe von 1.904.143,55 € erfolgt mittels Beschluss gem. § 100 HGO überplanmäßig.

 

Die Umsetzung der Mittel erfolgt über den Jahresabschluss 2022.

 

Die Deckung erfolgt durch die Reduzierung der Planmittel um 1.000.000,00 € auf dem Produktkonto 03130100.0550000060, „Ankauf von Klassenraummodulen“, Investitionsnummer 0313010500601701, sowie durch die Reduzierung der Planmittel um 904.143,55 € auf dem Produktkonto 12010100.0952004360, „Straßenbau Goethering von Strahlenberger Str. bis Nordring (2. BA)“, Investitionsnummer 1201010900601602.

Um das Vorhaben „Straßenbau Goethering von Strahlenberger Str. bis Nordring (2. BA)“ wie vorgesehen zu realisieren, müssen die Mittel im Haushalt 2023 wieder bereitgestellt werden. Dies erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2023.

 

Die Mittel für das Projekt „Nicht geförderte bauliche Nebenleistungen Digitalpakt“ sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 von 0,00 € auf 1.660.452,00 € zu erhöhen.

 

Die Mittelbereitstellung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.    Der GBM Service GmbH Offenbach werden in Anlehnung an die Mittelverwendung gemäß RDLV Finanzmittel aus den oben angegebenen Produktkonten in Höhe von 5.880.345,55 € für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt, die für Aufwendungen im Kontext des Digitalpakt-Schule-Gesetzes entstanden und abzurechnen sind. Für die Beethovenschule und die Theodor-Heuss-Schule wird die Firma Hochtief im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von voraussichtlich 684.250.00 € beauftragt.

 

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können die Schulen, in Abstimmung mit dem Stadtschulamt und dem Referat Gebäudebetrieb und Instandhaltung, Bereich Hochbaumanagement, Amt für Planen und Bauen, laut der beiliegenden Aufstellung mit für den Digitalpakt notwendigen Elektroanschlüssen ausgestattet werden.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 17.12.2019, Nr. 2016-21/DS-I(A)0719, dem Digital Pakt Schule Hessen gemäß Hessischem Digitalpakt-Schule-Gesetz (HDigSchulG) zugestimmt. Zur Vervollständigung des Projekts Digitalpakt ist die Herstellung von ergänzenden Elektroanschlüssen notwendig. Die Elektroanschlüsse, sogenannte Nebenleistungen, sind nicht Teil des geförderten Projekts Digitalpakt und müssen separat finanziert und hergestellt werden. Die Maßnahme ist mit dem Stadtschulamt abgestimmt.

 

Die Durchführung von Maßnahmen dieser Art ist im Rahmen des Rahmendienstleistenvertrags (RDLV) Bestandteil der Aufgaben der GBM Service GmbH Offenbach. Die hierfür vorhandenen Haushaltsmittel wurden auf den Produktkonten 03130100.0809000060 (nicht geförderte bauliche Nebenleistungen Digitalpakt) zur Verfügung gestellt. Die überplanmäßigen Haushaltsmittel werden über die Produktkonten 03130100.0550000060 (Ankauf von Klassenraummodulen) und 12010100.0952004360 „Straßenbau Goethering von Strahlenberger Str. bis Nordring (2. BA)“ zur Verfügung gestellt.

 

Bei der ursprünglichen Haushaltsplanung war eine auf die Jahre 2022 und 2023 verteilte Umsetzung der Maßnahme vorgesehen. Um die Schulen schneller mit W-LAN auszustatten, konnten Maßnahmen vorgezogen werden. Dadurch ergibt sich eine Kostenverschiebung von 2023 in das Jahr 2022.

 

Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung von 5.000.000,00 € sind der aktuellen preislichen Entwicklung der Bauwirtschaft geschuldet. Darüber hinaus sind in den Kosten 250.000,00 € für die Schadstoffsanierung, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Friedrich-Ebert-Schule stehen, enthalten. Diese Kosten waren nicht absehbar.

 

Um die Maßnahmen zügig ausführen zu können, bietet es sich an, die Abwicklung in Anlehnung an den RDLV der GBM Service GmbH zu übertragen. Da es sachlich und fachlich sinnvoll ist, die aufgeführten Maßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung umzusetzen, werden der GBM Service GmbH Offenbach die notwendigen Mittel übertragen. Die Beethovenschule und die Theodor-Heuss-Schule werden als ÖPP-Projekte über die Firma Hochtief betrieben. Da es sachlich und fachlich sinnvoll ist, die aufgeführten Maßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung für die beiden Schulen durch den Betreiber umzusetzen, wird die Abwicklung der Maßnahme der Firma Hochtief übertragen.

 

Diese Maßnahmen sind nicht durch die Fördermittel des Digitalpakts für Schulen abgedeckt, sind jedoch für die Umsetzung der geförderten Maßnahmen zwingend notwendig.

Anlagen:

Kostenaufstellung

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.