Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0375Ausgegeben am 06.10.2022

Eing. Dat. 06.10.2022

 

 

 

 

 

Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
beim Produktkonto 02040100.6590000037 –

„Externe Personalkosten - Rettungsdienstträger“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-332 (Dez. I, Amt 37) vom 05.10.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Amt 37 wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von maximal 500.000 € gem. § 100 HGO für 2022 bewilligt.

 

2.    Die erste Tranche in Höhe von 250.000 € werden bei dem Produktkonto 02040100.6590000037 – „Externe Personalkosten – Rettungsdienstträger“ zur Verfügung gestellt.

 

3.    Die weiteren Tranchen bis zu einer Höhe von max. 500.000 € sind vorab mit einer schriftlichen Begründung bei Amt 20 formlos zu beantragen. Nach Freigabe der Mittel durch den Stadtkämmerer, wird die jeweilige Tranche durch Amt 20 zur Verfügung gestellt. Ein zusätzlicher Beschluss zur Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel ist nicht notwendig.

 

4.    Die Deckung erfolgt in 2022 über das Produktkonto 16020100.7710000120 – „Zinsausgaben Kreditmarkt“.

 

Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2022.

 

 

Begründung:

 

Der Magistrat ist gemäß Hessischem Rettungsdienstgesetz als Träger des Rettungsdienstes für die Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdienstes, einschließlich der Wahrnehmung der administrativen Aufgaben der Rettungsdienstträgerschaft und der Aufgaben der Zentralen Leitstelle verantwortlich. Einen Teil der Aufgaben zur Erbringung der rettungsdienstlichen Leistungen mit Rettungswagen nimmt die Stadt mit ihrer Berufsfeuerwehr seit Jahren selbst wahr. Im Zuge des sich verschärfenden Fachkräftemangels auch im Rettungsdienst und der unter anderem dadurch sukzessive feststellbaren Minderung der Leistungsfähigkeit bei privaten Leistungserbringern (Hilfsorganisationen), hat sich dieser Schritt aus heutiger Sicht eindeutig als richtig erwiesen.

 

Die Finanzierung der Rettungsdienstträgerschaft und der zentralen Leitstelle erfolgt über die Rettungsdienstgebührensatzung, die alle 3-5 Jahre erneuert wird. In diesem Zuge werden auch Gewinn- oder Verlustvorträge in die Kalkulation einberechnet. Die nächste Beschlussfassung ist für Anfang 2023 vorgesehen. Die Finanzierung der Leistungserbringung im Rettungsdienst erfolgt über Budgets, die mit den Leistungsträgern Krankenkassen) jährlich auszuhandeln sind. Diese Verhandlungen finden in der Regel im 1. Quartal des jeweiligen Leistungsjahres statt, also für das Jahr 2022 zum Beispiel im März 2022. Die Haushaltsplanung für das Jahr 2022 erfolgte jedoch bereits im Frühjahr 2021, also um ca. ein Jahr vor den Budgetverhandlungen. In diesem Jahr kamen allerdings unvorhersehbare und kurzfristig umzusetzende außerplanmäßige Änderungen im Leistungsumfang des von der Stadt (Berufsfeuerwehr) selbst zu erbringenden Anteils hinzu, die im HH-Plan nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Auf Basis der Ergebnisse der öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen im Rettungsdienstbereich Stadt Offenbach am Main musste die Stadt die Leistungserbringung für die beiden Notarzteinsatzfahrzeuge mit Fahrzeugen und Personal kurzfristig selbst übernehmen. Die zusätzlichen Aufwendungen für Leasingkosten der erforderlichen Fahrzeuge müssen vorfinanziert werden und werden durch zeitlich um mehrere Wochen nachlaufende Erträge refinanziert. Dadurch hat sich das Volumen der vorzufinanzierenden Liquidität erhöht.

 

Des Weiteren kam infolge eines Rechtsgutachtens durch die das Vergabeverfahren begleitende Rechtsanwaltskanzlei hinzu, dass die Gestellung der Notärztinnen und Notärzte für die beiden Notarzteinsatzfahrzeuge als Arbeitnehmerüberlassung anzusehen ist und infolge die Personalkosten durch die Stadt dem Sana Klinikum Offenbach GmbH zu erstatten sind. Diese Personalkostenerstattung an die Sana Klinikum Offenbach GmbH müssen ebenfalls aus dem Erg-HH vorfinanziert werden, bevor diese zeitlich nachlaufend durch entsprechende Erträge refinanziert werden können. Die Personalkosten sowie die oben genannten Fahrzeugkosten werden vollumfänglich über das ausgehandelte Budget von den Leistungsträgern (Krankenkassen) refinanziert, wurden aber in der HH-Planung 2022 nicht vorgesehen. Auch dadurch hat sich das Volumen der vorzufinanzierenden Liquidität erhöht.

 

Eine kurzfristige Beschaffung der erforderlichen Notarzteinsatzfahrzeuge war unter anderem auch aufgrund der inzwischen eingetretenen Lieferprobleme unmöglich, weshalb die Fahrzeuge geleast werden mussten. Kosten für das Leasen von Fahrzeugen wurden im Planansatz Kfz-Kosten deshalb nicht berücksichtigt. Im Finanzhaushalt eingestellte HH-Mittel können nicht als Deckung für Mehrausgaben im Ergebnis-HH herangezogen werden. Auch solche Kosten sind refinanziert. Doch auch dadurch hat sich das Volumen der vorzufinanzierenden Liquidität erhöht.

 

Die HH-Planung folgte insgesamt unter den Voraussetzungen und Annahmen einer sehr defensiven Aufwendungsplanung (in der Tradition der städtischen Haushaltssanierung) und einer eher optimistischen Planung der erwarteten Erträge. Diese Planung hat dieses Mal bedauerlicherweise dazu geführt, dass die Schere zwischen erwarteten Aufwendungen und Erträgen im Zusammenspiel mit den oben beispielhaft genannten unvorhersehbaren, unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen zu einer Situation geführt haben, in der die zusätzlichen Aufwendungen teilweise nicht mehr durch die zusätzlichen Erträge gedeckt werden konnten. Im Ergebnis bleibt der Rettungsdienst vollständig refinanziert, reduziert aber möglicherweise seinen Deckungsbeitrag für den Haushalt.

 

Die überplanmäßigen HH-Mittel werden jetzt benötigt, um seitens des Amtes 37 jederzeit die eingehenden Eingangsrechnungen innerhalb der jeweiligen Zahlungsziele zur Auszahlung anordnen zu können, da die Erträge stets erst nach der Leistungserbringung und damit einhergehenden Aufwendungen erzielt werden und der Zeitraum zwischen den Soll-Stellungen von Erträgen und den tatsächlich erfolgten Einnahmen bei der Stadtkasse ggfs. überbrückt werden muss.

 

Die Aufgabenwahrnehmung Rettungsdienst bei der Berufsfeuerwehr ist vollumfänglich refinanziert. Aufgrund der in diesem Jahr eingetretenen besonderen Situation ist eine Überbrückungsfinanzierung zur Sicherstellung der Liquidität erforderlich geworden.

 

Aufgrund der noch unbekannten Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Deckungskreis der Feuerwehr bis zum Jahresende, ist die Höhe der notwendigen überplanmäßigen Mittel nicht genau zu prognostizieren. Um die unmittelbare Zahlungsfähigkeit der Feuerwehr sicherzustellen, werden vorerst 250.000 Euro auf dem Produktkonto 02040100.6590000037 – „Externe Personalkosten - Rettungsdienstträger“ zur Verfügung gestellt. Die restlichen überplanmäßigen Mittel verbleiben zunächst bei Amt 20.

 

Sollte die Feuerwehr weitere überplanmäßige Mittel zur Deckung Ihrer Aufwendungen benötigen, müssen diese formlos mit einer kurzen Begründung bei Amt 20 beantragt werden. Hierfür muss kein weiterer Beschluss erfolgen. Amt 20 ist frühzeitig zu unterrichten und stellt die Mittel nach Beantragung sachkontengerecht zur Verfügung.

 

Die Vorlage konnte nicht fristgerecht zur Tagesordnung angemeldet werden, da es noch Abstimmungsbedarf mit der Kämmerei gab. Die Beschlussfassung erlaubt jedoch keinen Aufschub, da die HH-Mittel zur Fortführung der Aufgaben der Feuerwehr benötigt werden.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.