Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. Oktober 2022

 

 

 

 

 

TOP 6
Kommunale Maßnahmen zur sozialen Abfederung der gestiegenen Energie- und Heizkosten
Antrag DIE LINKE. vom 01.09.2022, 2021-26/DS-I(A)0351

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1. - im Rahmen der städtischen Zuständigkeiten die Stadtverordnetenversammlung über alle möglichen Maßnahmen und Hilfsangebote zur sozialen Abfederung der drastischen Erhöhung der Energie- und Heizungskosten zu unterrichten und diese umzusetzen.

 

2. - in Kooperation mit den städtischen Unternehmen Strategien zur weiteren Einsparung von Energie- und Heizkosten zu entwickeln und umzusetzen. Die Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien und regionaler Energieerzeugung sind beschleunigt zu erschließen.

 

3.  -  den Zugang zu den einmaligen Leistungen im Rahmen des SGB XII unbürokratisch und transparent zu gestalten und über die in dem Zusammenhang umgesetzte Maßnahmen den Ausschuss für Soziales und Integration fortlaufend zu informieren. 

 

4. - die breite Öffentlichkeit fortlaufend (z. B. über Pressemitteilungen und über die Homepage der Stadt) über zur Verfügung stehende städtische Hilfs- und Unterstützungsangebote für Bürgerinnen und Bürger, die die hohen Energie- und Heizkosten selbst nicht mehr aufbringen können, zu informieren.

 

5. – über die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der EVO zu prüfen, inwieweit über Sondervereinbarungen mit Vermietern bzw. Wohnungsgesellschaften Preisnachlässe für Energie und Fernwärme geregelt werden können, die dann auf die Liefer- und Bezugsverträge der Mieter*innen Anwendung finden. Stromsperren wegen ausstehender Zahlungen sollen ausgeschlossen werden.

 

6. – über den stadteigenen Betrieb der SOH anzustreben, dass Mieter*innen von GBO-Wohnungen umfassend über Hilfsangebote im Zusammenhang mit den gestiegenen Energie- und Heizkosten informiert werden und Kündigungen wegen Außenständen bei den Betriebskosten ausgeschlossen werden. Des Weiteren sollen mit der EVO Sonderverträge zum Bezug von Energie und Fernwärme angestrebt werden. Die dabei erzielten Preisnachlässe sind den Mieterinnen und Mietern anzurechnen.

 

7. – zu prüfen, ob mit der EVO Sonderverträge für den städtischen Bezug von Energie und Fernwärme abgeschlossen werden können.

 

8. – zu prüfen, wie sich die gestiegenen Energie- und Heizkosten auf die Finanzsituation von städtisch bezuschussten Trägern auswirken und ob in der Folge höhere städtische Zuschüsse erforderlich sind.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.10.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung