Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. Oktober 2022

 

 

 

 

 

TOP 7
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Instandsetzung der Trauerhalle „Neuer Friedhof“ Offenbach, Mühlheimer Straße, zur Erhaltung der derzeitigen Funktion

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-329 (Dez. III, ESO EB) vom 05.10.2022,
2021-26/DS-I(A)0373

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Die Trauerhalle „Neuer Friedhof“, Offenbach, Mühlheimer Straße, wird barrierefrei zur Erhaltung der derzeitigen Funktion instandgesetzt. Der Bereich des Krematoriums und die Sozialbereiche bleiben in Ihrer Kubatur erhalten und werden ebenfalls instandgesetzt. Es wird ein weiterer Kühlraum angebaut. Das zur Trauerhalle gehörende Außengelände, insbesondere der Bereich vom Parkplatz zu dem Eingangsbereich der Trauerhalle, wird barrierefrei neugestaltet. Das Genehmigungsverfahren wird eingeleitet, Bauanträge werden gestellt. Die hierfür notwendigen Planungsarbeiten werden beauftragt und ausgeführt. Die Vergabe der Gewerke wird durchgeführt und der Bestbieter wird beauftragt.

2.    Die Instandsetzungskostenschätzung beträgt insgesamt brutto ca. 8.500 T€ und wird im Wirtschaftsplan des ESO Eigenbetriebs abgebildet.

3.    Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Dezember 2020, Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen,
hier: Grundhafte Sanierung der Trauerhalle „Neuer Friedhof“ durch Teilabriss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-498 (Dez. II, ESO) vom 18.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0885 wird aufgehoben. Nicht der Instandsetzung zurechenbare Vorlaufkosten aus der Teilabrissvariante werden abgeschrieben.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.10.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung